Beschluss: Einstimmiger Beschluss (geändert)

Einstimmiger Beschluss:

 

„Dem Infrastrukturausschuss wird empfohlen, nachfolgenden Beschluss zu fassen:

 

Über die während der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Anregungen, Bedenken und Hinweise wird in der Anlage 3 im Protokoll dargestellt beschlossen.

 

Das weitere Verfahren richtet sich nach dem Beschluss des Infrastrukturausschusses vom 06.06.2019 –Pkt. 4 d. N.- wonach die Verwaltung beauftragt ist, die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“

 


Von der Verwaltung wird auf die Beratungen für den Beschlussvorschlag zur 53. Änderung des Flächennutzungsplanes dezidiert eingegangen, auch unter dem Aspekt der parallelen Erarbeitung des Bebauungsplanes.