Einleitend werden vom Vorsitzenden und
Bgm. Uphoff die bisherigen Beratungen sowie die Befangenheit von Rats- und
Ausschussmitgliedern thematisiert.
Im Anschluss an die Einleitung wird von
Herrn Ahn anhand der beigefügten Präsentation ein dezidierter Überblick zur
derzeitigen Gesetzes- und Rechtslage gegeben. Einzelfragen aus dem Ausschuss
werden insbesondere zu den Konzentrationszonen, der „optisch bedrängenden
Wirkung“ sowie der Abstandsproblematik zu den Siedlungsbereichen sowie dem
Wohnen im Außenbereich gegeben. Seitens Herrn Ahn werden die Alternativen der
kommunalen Planung im Einzelnen mit den zu erwartenden rechtlichen Konsequenzen
erläutert. Hinzuweisen bleibe darauf, dass es nach der derzeitigen Rechtslage
sowie der neuerlichen höhst richterlichen Entscheidungen nahezu unmöglich sei,
Planungen rechtsicher zu Ende zu führen. Er plädiere daher dafür, entweder eine
„Positivplanung“ zu erarbeiten oder den Flächennutzungsplan der Stadt
Sassenberg freizugeben für die Errichtung von weiteren Windenergieanlagen.
Der Ausschuss nimmt den Bericht zur
Kenntnis. Die Präsentation des Planungsbüros Wolters Partner, Cosefeld, wird
dem Protokoll als Anlage 1 beigefügt.
An der Beratung haben Am. Finke, Am.
Pries, Am. Heseker und Bgm. Uphoff nicht teilgenommen.
Vor Eintritt in die weitere Tagesordnung
ist sich der Ausschuss dahingehend einig, den Tagesordnungspunkt 5 vorzuziehen.