Einstimmiger Beschluss:
„Der Infrastrukturausschuss
des Rates der Stadt Sassenberg hat in seiner Sitzung am 28.06.2018 -TOP 6- den
Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans ,Vinnenberger Straße -
westliche Erweiterung´ gefasst.
Es liegt ein Entwurf des Bebauungsplans vor, der erkennen lässt, dass
auf Grund der Eigentumsverhältnisse bodenordnerische Maßnahmen zur
Planumsetzung erforderlich werden. Zur Verwirklichung des Bebauungsplans wird
daher gemäß § 46 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ein Umlegungsverfahren für die
nachfolgend aufgeführten Grundstücke angeordnet:
Gemarkung: Füchtorf
Flur: 159
Flurstücke : 94, 95, 96, 167, 171, 172, 173.
Die Abgrenzung des
Bereiches, auf den sich diese Anordnung bezieht, ist in der Kartenanlage zu
diesem Beschluss (Anlage 2 zur Niederschrift) durch eine breite, gestrichelte
Linie dargestellt. Die Kartenanlage ist Bestandteil dieses Beschlusses. Die Abgrenzung des
Umlegungsgebietes ergibt sich demnach wie folgt: Das Umlegungsgebiet wird
begrenzt durch die Kettelstraße im Süden, die südliche Verlängerung der Straße
,Hoher Kamp´ im Westen und die Vinnenberger Straße im Norden sowie die
angrenzende Wohnbebauung im Osten.“
Zur Anordnung der Baulandumlegung für den
westlichen Erweiterungsbereich des Bebauungsplanes „Vinnenberger Straße“ geht
die Verwaltung anhand der Vorlage vom 19.09.2018 insbesondere auf die
Abgrenzung des Bereiches, auf den sich die Anordnung des Umlegungsverfahrens
beziehen soll, anhand einer Übersichtskarte ein.