Beschluss: Einstimmiger Beschluss

Einstimmiger Beschluss:

 

Der Infrastrukturausschuss des Rates der Stadt Sassenberg hat in seinen Sitzungen am 28.06.2018 -TOP 7- und 18.09.2018 -TOP 4- (Ergänzungsbeschluss) Beschlüsse über die Aufstellung des Bebauungsplans ,Sassenberger Straße - östliche Erweiterung´ gefasst.

 

Es liegt ein Entwurf des Bebauungsplans vor, der erkennen lässt, dass auf Grund der Eigentumsverhältnisse bodenordnerische Maßnahmen zur Planumsetzung erforderlich werden. Zur Verwirklichung der Umsetzung des Bebauungsplans wird daher gemäß § 46 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ein Umlegungsverfahren für die nachfolgend aufgeführten Grundstücke angeordnet:

 

Gemarkung:      Füchtorf

Flure:                 156, 157

Flurstücke:        59, 60 der Flur 156 sowie

2, 3, 5 tlw., 6 tlw., 7 tlw., 8 tlw., 140, 144 tlw. der Flur 157.

 

Die Abgrenzung des Bereiches, auf den sich diese Anordnung bezieht, ist in der Kartenanlage zu diesem Beschluss (Anlage 1 zur Niederschrift) durch eine breite, gestrichelte Linie dargestellt. Die Kartenanlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.  Die Abgrenzung des Umlegungsgebietes ergibt sich demnach wie folgt: Das Umlegungsgebiet wird im Norden begrenzt durch die nördliche Grenze des Flurstücks 60. Die Abgrenzung verläuft von dem nordöstlichen Grenzpunkt dieses Flurstücks weiter in südlicher Richtung entlang der östlichen Grenzen der Flurstücke 60 und 59 und in weiterer südlicher Verlängerung dieser Grenze bis zur südlichen Grenze des Flurstücks 144. Von dort verläuft die Abgrenzung weiter abknickend in südwestlicher Richtung bis zur östlichen Begrenzung der Sassenberger Straße (bis zum südöstlichen Grenzpunkt des Flurstücks 158 außerhalb des Plangebietes). Von hier verläuft die Abgrenzung in nördlicher Richtung entlang der westlichen Grenzen der Flurstücke 8, 7, 2, 3 und 140 bis zum nordwestlichen Grenzpunkt dieses Flurstücks. Dann verläuft die Abgrenzung in östlicher Richtung entlang der nördlichen Grenze des Flurstücks 140 bis zum nordöstlichen Grenzpunkt dieses Flurstücks. Von dort verläuft die Abgrenzung in nördlicher Richtung entlang der westlichen Grenzen der Flurstücke 59 und 60 bis zum nordwestlichen Grenzpunkt dieses Flurstücks.“


Anhand der Vorlage vom 19.09.2018 und unter Hinweis auf die bisherigen Beratungen und Beschlüsse über die Aufstellung des Bebauungsplanes „Sassenberger Straße“ – östliche Erweiterung – spricht die Verwaltung die Anordnung der Baulandumlegung für den östlichen Erweiterungsbereich des Bebauungsplanes „Sassenberger Straße“ an. Die Abgrenzung des Bereiches, auf den sich die Anordnung des Umlegungsverfahrens beziehen soll, wird weiter anhand einer Übersichtskarte erläutert. Von Rm. Linnemann wird sodann die vorgesehene Abgrenzung aufgegriffen. Insbesondere hinterfragt er eine mögliche parzellenscharfe Abgrenzung des Bereiches. Von Rm. Schöne wird außerdem die Frage aufgeworfen, ob die spätere Erschließung in mehreren Abschnitten erfolgen soll. Bürgermeister Uphoff gibt hierzu nähere Erläuterungen.