Einstimmiger Beschluss:
„Über die während der
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB
vorgebrachten Anregungen, Bedenken und Hinweise wird wie in der Anlage 4
dargestellt beschlossen.
Die 6. Änderung des
Bebauungsplanes ‚Vennstraße‘ wird gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das
Land Nordrhein-Westfalen (GO. NRW.) in der Fassung der Bekanntmachung vom
14.07.1994 (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom
23.01.2018 (GV. NRW. S. 90/SGV. NRW. 2023) und der §§ 1 und 10 BauGB in der Fassung
der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) als Satzung beschlossen.
Die Begründung hat an
der Beschlussfassung teilgehabt.“
Die Verwaltung greift die Beratungen in
der Sitzung des Infrastrukturausschusses am 18.09.2018 -Pkt. 8 d. N.- auf und gibt zusätzliche Erläuterungen zu
einer Eingabe des Kreises Warendorf vom 20.09.2018. Weiter spricht die
Verwaltung die vorgesehene Satzung über die Änderung des Bebauungsplanes
„Vennstraße“ an und gibt den Beschlussvorschlag bekannt.