Beschluss: Einstimmiger Beschluss

Einstimmiger Beschluss:

 

„Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen, Bedenken und Hinweise wird wie in der Anlage 4 dargestellt beschlossen.

 

Die 6. Änderung des Bebauungsplanes ‚Vennstraße‘ wird gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO. NRW.) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.01.2018 (GV. NRW. S. 90/SGV. NRW. 2023) und der §§ 1 und 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) als Satzung beschlossen.

 

Die Begründung hat an der Beschlussfassung teilgehabt.“


Die Verwaltung greift die Beratungen in der Sitzung des Infrastrukturausschusses am 18.09.2018  -Pkt. 8 d. N.-  auf und gibt zusätzliche Erläuterungen zu einer Eingabe des Kreises Warendorf vom 20.09.2018. Weiter spricht die Verwaltung die vorgesehene Satzung über die Änderung des Bebauungsplanes „Vennstraße“ an und gibt den Beschlussvorschlag bekannt.