Beschluss: Einstimmiger Beschluss

Einstimmiger Beschluss:

 

„Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen, Bedenken und Hinweise wird wie in der Anlage 3 dargestellt beschlossen.

 

Die Erweiterung und 4. Änderung des Bebauungsplanes ‚Erholungsgebiet Feldmark‘ – Detailplan 1 – Campingplatz Schulze Westhoff – wird gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO. NRW.) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.01.2018 (GV. NRW. S. 90/SGV. NRW. 2023) und der §§ 1 und 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) als Satzung beschlossen.

 

Die Begründung hat an der Beschlussfassung teilgehabt.“


Die Verwaltung gibt nähere Erläuterungen zu den Beratungen in der Sitzung des Infrastrukturausschusses am 18.09.2018  -Pkt. 7 d. N.-. Weiter wird auf eine nach der Sitzung des Infrastrukturausschusses eingegangene Eingabe des Kreises Warendorf inhaltlich näher eingegangen. Abschließend gibt die Verwaltung Erläuterungen zum Beschlussvorschlag und zur vorgesehenen Satzung.