Einstimmiger Beschluss:
„Über die während der
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB
vorgebrachten Anregungen, Bedenken und Hinweise wird wie in der Anlage 3
dargestellt beschlossen.
Die Erweiterung und 4.
Änderung des Bebauungsplanes ‚Erholungsgebiet Feldmark‘ – Detailplan 1 –
Campingplatz Schulze Westhoff – wird gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für
das Land Nordrhein-Westfalen (GO. NRW.) in der Fassung der Bekanntmachung vom
14.07.1994 (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom
23.01.2018 (GV. NRW. S. 90/SGV. NRW. 2023) und der §§ 1 und 10 BauGB in der
Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) als Satzung
beschlossen.
Die Begründung hat an
der Beschlussfassung teilgehabt.“
Die Verwaltung gibt nähere Erläuterungen
zu den Beratungen in der Sitzung des Infrastrukturausschusses am
18.09.2018 -Pkt. 7 d. N.-. Weiter wird
auf eine nach der Sitzung des Infrastrukturausschusses eingegangene Eingabe des
Kreises Warendorf inhaltlich näher eingegangen. Abschließend gibt die
Verwaltung Erläuterungen zum Beschlussvorschlag und zur vorgesehenen Satzung.