Auf Antrag von Am. Völler ergeht bei elf
Ja-Stimmen, zwei Nein-Stimmen ein einer Enthaltung nachfolgender
Beschluss:
„Gem. Ziffer 2.3.3 und 5.1.4 des
Beschlusses des Rates vom 16.12.2004 wird die Ersatzbeschaffung einer
Rasenkehrmaschine für den städtischen Bauhof Produkt 01.05.02 –Bauhof-, Ziffer
26 in der Durchführung mit einer Kalinke/Kugelmann Rasen- und Laubkehrmaschine
oder artgleiche Kehrmaschine beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt,
die Maßnahme umzusetzen.“
Zur Ersatzbeschaffung der
Rasenkehrmaschine wird von der Verwaltung dezidiert auf die Vorgaben des städtischen
Bauhofes eingegangen. Hingewiesen wird darauf, dass bereits frühzeitig seitens
Am. Linnemann auch auf die Möglichkeit der Anschaffung eines Kubota Diesel
Kompaktmähtraktors mit integrierter Grasfangeinrichtung hingewiesen worden ist.
Am. Linnemann führt hierzu aus, dass er auch weiterhin die Anschaffung
bevorzuge.
Im Rahmen der anschließenden kontroversen
Diskussion wird von der Verwaltung nochmals auf die Einsatzgebiete der
Rasenkehrmaschine sowie Besonderheiten eingegangen. Am. Büdenbender betont,
dass auch seiner Sicht auch die Einführung von „Robotik“ möglich sei. Dieses
sei bereits bei einigen Kommunen der Fall.