Sitzung: 18.09.2018 Infrastrukturausschuss
Beschluss: Einstimmiger Beschlussvorschlag (geändert)
Vorlage: 60/134/2018
Einstimmiger
Beschlussvorschlag:
„Über die während der
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB
vorgebrachten Anregungen, Bedenken und Hinweise wird wie in der Anlage 7
dargestellt beschlossen.
Die 6. Änderung des
Bebauungsplanes ‚Vennstraße‘ wird gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das
Land Nordrhein-Westfalen (GO. NRW.) in der Fassung der Bekanntmachung vom
14.07.1994 (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom
23.01.2018 (GV. NRW. S. 90/SGV. NRW. 2023) und der §§ 1 und 10 BauGB in der
Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) als Satzung
beschlossen.
Die Begründung hat an
der Beschlussfassung teilgehabt.“
Von der Verwaltung wird auf die Durchführung
des Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahrens gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die
eingegangenen Stellungnahmen anhand von vorbereitetem Kartenmaterial
eingegangen.