Beschluss: Einstimmiger Beschluss (geändert)

Einstimmiger Beschluss:

 

„Über die während der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Anregungen, Bedenken und Hinweise wird wie in der Anlage 3 beschlossen.

 

Der Bebauungsplan ‚Sassenberger Straße‘ – östliche Erweiterung – wird auf die in der Anlage dargestellten Flächen zur Sassenberger Straße hin ergänzt.

 

Das weitere Verfahren richtet sich nach dem Beschluss des Infrastrukturausschusses vom 28.06.2018 –Pkt. 7 d. N.- wonach die Verwaltung beauftragt ist, die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“

 


Von der Verwaltung wird auf die Beratungen zum Tagesordnungspunkt 2 verwiesen.