Sitzung: 18.09.2018 Infrastrukturausschuss
Beschluss: Einstimmiger Beschluss (geändert)
Vorlage: 60/130/2018
Einstimmiger Beschluss:
„Über die während der frühzeitigen Bürgerbeteiligung
gem. § 3 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Anregungen, Bedenken und Hinweise wird wie
in der Anlage 3 beschlossen.
Der Bebauungsplan ‚Sassenberger Straße‘ – östliche
Erweiterung – wird auf die in der Anlage dargestellten Flächen zur Sassenberger
Straße hin ergänzt.
Das weitere Verfahren richtet sich nach dem Beschluss
des Infrastrukturausschusses vom 28.06.2018 –Pkt. 7 d. N.- wonach die
Verwaltung beauftragt ist, die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3
Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“
Von der Verwaltung wird auf die Beratungen
zum Tagesordnungspunkt 2 verwiesen.