Sitzung: 17.09.2018 Ortsausschuss Füchtorf
Beschluss: Einstimmiger Beschluss (geändert)
Vorlage: 60/128/2018
Einstimmiger Beschluss:
„Dem Infrastrukturausschuss wird
empfohlen, nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Über die während der frühzeitigen
Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Anregungen, Bedenken und
Hinweise wird wie in der Anlage 1 beschlossen.
Das weitere Verfahren richtet sich nach
dem Beschluss des Infrastrukturausschusses vom 28.06.2018 –Pkt. 5 d. N.- wonach
die Verwaltung beauftragt ist, die frühzeitige Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Öffentlichkeitsbeteiligung
gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“
An der Beratung und Beschlussfassung hat
Am. Finke nicht teilgenommen.
Von der Verwaltung wird auf die gemeinsame
Abhandlung der Tagesordnungspunkte 3, 4 und 5 zur 51. Änderung des Flächennutzungsplanes
sowie der westlichen Erweiterung des Bebauungsplanes „Vinnenberger Straße“ und
des Bebauungsplanes „Sassenberger Straße“ – östliche Erweiterung – und der
hiermit zusammenhängenden frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
und der zwischenzeitlich eingegangenen Stellungnahmen dezidiert auch anhand von
vorbereitetem Kartenmaterial eingegangen.
Einzelfragen aus dem Ausschuss werden
beantwortet. Hinsichtlich der angesprochenen Ersatzflächen, möglicher
Restflächen für die Überplanung sowie verkehrlicher Belange werden von Bgm.
Uphoff im Einzelnen erläutert.
Vom Vorsitzenden wird ausgeführt, dass zum
Bebauungsplanbereich „Sassenberger Straße“ – östliche Erweiterung – unter
Umständen im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung auch über Grenzanpassungen
nachgedacht werden sollte. In diesem Zusammenhang wird von der Verwaltung auf
die Vorgaben des Regionalplanes hingewiesen.
Abschließend wird von Bgm. Uphoff
ausgeführt, dass er mit einem Abschluss der Planungsarbeiten sowohl zum
Flächennutzungsplan als auch zu den beiden Bebauungsplänen zum Ende 2019
rechne.