Beschluss: Einstimmiger Beschluss (geändert)

Einstimmiger Beschluss: 

 

„Dem Infrastrukturausschuss wird empfohlen, nachfolgenden Beschluss zu fassen:

 

Über die während der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Anregungen, Bedenken und Hinweise wird wie in der Anlage 1 beschlossen.

 

Das weitere Verfahren richtet sich nach dem Beschluss des Infrastrukturausschusses vom 28.06.2018 –Pkt. 5 d. N.- wonach die Verwaltung beauftragt ist, die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“

 

An der Beratung und Beschlussfassung hat Am. Finke nicht teilgenommen.


Von der Verwaltung wird auf die gemeinsame Abhandlung der Tagesordnungspunkte 3, 4 und 5 zur 51. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der westlichen Erweiterung des Bebauungsplanes „Vinnenberger Straße“ und des Bebauungsplanes „Sassenberger Straße“ – östliche Erweiterung – und der hiermit zusammenhängenden frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der zwischenzeitlich eingegangenen Stellungnahmen dezidiert auch anhand von vorbereitetem Kartenmaterial eingegangen.

 

Einzelfragen aus dem Ausschuss werden beantwortet. Hinsichtlich der angesprochenen Ersatzflächen, möglicher Restflächen für die Überplanung sowie verkehrlicher Belange werden von Bgm. Uphoff im Einzelnen erläutert.

 

Vom Vorsitzenden wird ausgeführt, dass zum Bebauungsplanbereich „Sassenberger Straße“ – östliche Erweiterung – unter Umständen im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung auch über Grenzanpassungen nachgedacht werden sollte. In diesem Zusammenhang wird von der Verwaltung auf die Vorgaben des Regionalplanes hingewiesen.

 

Abschließend wird von Bgm. Uphoff ausgeführt, dass er mit einem Abschluss der Planungsarbeiten sowohl zum Flächennutzungsplan als auch zu den beiden Bebauungsplänen zum Ende 2019 rechne.