Beschluss: Einstimmiger Beschluss

Einstimmiger Beschluss:

 

„Die mit Datum vom 07.01.2013 erhobene Klage gegen den Bescheid der Bezirksregierung Münster vom 07.12.2012 zur Festsetzung der Zuweisungen nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2012 kann zurückgenommen werden.“


Anhand der Vorlage vom 09.05.2018 geht die Verwaltung ausführlich auf die Klagen gegen Festsetzungsbescheide nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) ein, insbesondere auf die Klage gegen den Festsetzungsbescheid nach dem GFG 2012. Unter Berücksichtigung der Ausführungen der die Stadt Sassenberg in dem Verfahren vertretenden Sozietät Wolter Hoppenberg Rechtsanwälte Partnerschaft mbH, Hamm, sollte die Klage zurückgenommen werden.

 

Bürgermeister Uphoff führt ergänzend aus, dass eine eventuelle Änderung der Berechnungsgrundlagen im Rahmen des GFG 2019 abzuwarten bleibe.