Einstimmiger Beschluss:
„Die mit Datum vom
07.01.2013 erhobene Klage gegen den Bescheid der Bezirksregierung Münster vom
07.12.2012 zur Festsetzung der Zuweisungen nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz
(GFG) 2012 kann zurückgenommen werden.“
Anhand der Vorlage vom 09.05.2018 geht die
Verwaltung ausführlich auf die Klagen gegen Festsetzungsbescheide nach dem
Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) ein, insbesondere auf die Klage gegen den
Festsetzungsbescheid nach dem GFG 2012. Unter Berücksichtigung der Ausführungen
der die Stadt Sassenberg in dem Verfahren vertretenden Sozietät Wolter
Hoppenberg Rechtsanwälte Partnerschaft mbH, Hamm, sollte die Klage
zurückgenommen werden.
Bürgermeister Uphoff führt ergänzend aus,
dass eine eventuelle Änderung der Berechnungsgrundlagen im Rahmen des GFG 2019
abzuwarten bleibe.