Beschluss: Einstimmiger Beschluss

Nachdem der Bürgermeister abschließend den Beschlussvorschlag der Verwaltung vorliegt, beschließt der Rat mit 18 Ja-Stimmen und zwei Stimmenthaltungen:

 

„Die Resolution der Stadt Sassenberg an die Landesregierung zur Aufhebung des Regionalplanes Münsterland – Teilabschnitt Energie – wird, wie in der Anlage 2 dargestellt, beschlossen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Resolution der Landesregierung, dem Regionalrat bei der Bezirksregierung Münster und allen Städten und Gemeinden im Regierungsbezirk Münster zuzuleiten.“


Bürgermeister Uphoff berichtet zunächst insbesondere über die Beratungen in der Sitzung des Infrastrukturausschusses am 26.04.2018  -Pkt. 7 d. N.-.  Der Infrastrukturausschuss habe beschlossen, dass die Verwaltung beauftragt wird, eine Resolution im Sinne der Eingabe der Anlieger Füchtorf-Wächterort vom 25.04.2018 zu erarbeiten.

 

Auf den entsprechenden Entwurf geht weiter die Verwaltung gemäß Vorlage vom 03.05.2018 ein, wobei der Resolutionsentwurf im Wortlaut verlesen wird.

 

Zu der Angelegenheit bzw. zur vorgesehenen Resolution nehmen sodann verschiedene Ratsmitglieder Stellung. Rm. Linnemann ist inhaltlich mit dem Entwurf einverstanden und schlägt weiter vor, die Resolution den anderen Kommunen im Regierungsbezirk Münster zuzuleiten. Rm. Philipper teilt in diesem Zusammenhang mit, dass die Angelegenheit auch anlässlich des Besuches des umweltpolitischen Sprechers der FDP-Landtagsfraktion in Sassenberg am 07.06.2018 thematisiert werden könnte. Rm. Schumacher ist der Ansicht, dass eine weitere Errichtung von Windenergieanlagen durchaus sinnvoll sei. Insofern sollte auch die Überlegung angegangen werden, dass auch in den Regionalplänen der anderen Regierungsbezirke Vorrangflächen ausgewiesen werden sollten. Insofern werde er gegen die vorliegende Resolution stimmen. In diesem Zusammenhang stellt Rm. Holz die Frage in den Raum, warum seinerzeit seitens des Landes Nordrhein-Westfalen nicht Druck auf die übrigen Regierungsbezirke ausgeübt worden sei, ebenfalls Vorrangflächen auszuweisen. Auf die weitere Frage von Rm. Büdenbender gibt der Bürgermeister nähere Erläuterungen hinsichtlich einer eventuellen Reaktion des Landes auf die Resolution.