Einstimmiger Beschluss:
„Zum 01.01.2018 wird die
Aufwandsentschädigung für die Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehr an die
Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder kommunaler Vertretungen und
Ausschüsse (EntSchVO) gebunden.
Für die einzelnen Aufgabenfelder werden
folgende Berechnungsgrundlagen beschlossen:
- |
Leiter
der Feuerwehr ehrenamtlich: |
1,5-facher
Satz eines Ratsmitgliedes |
- |
stellv.
Leiter der Feuerwehr ehrenamtlich: |
0,75-facher
Satz eines Ratsmitgliedes |
- |
Zugführer
ehrenamtlich: |
0,5-facher
Satz eines Ratsmitgliedes |
- |
stellv.
Zugführer ehrenamtlich: |
0,25-facher
Satz eines Ratsmitgliedes.“ |
Bürgermeister Uphoff gibt den
Beschlussvorschlag des Haupt- und Finanzausschusses vom 03.05.2018 -Pkt. 4 d. N.- bekannt. Rm. Büdenbender spricht weiter die
Gewährung von Entschädigungen in anderen Kommunen des Kreises Warendorf an.
Hierzu gibt der Bürgermeister nähere Erläuterungen.