Beschluss: Einstimmiger Beschluss

Einstimmiger Beschluss:

 

„Zum 01.01.2018 wird die Aufwandsentschädigung für die Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehr an die Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse (EntSchVO) gebunden.

 

Für die einzelnen Aufgabenfelder werden folgende Berechnungsgrundlagen beschlossen:

 

-

Leiter der Feuerwehr ehrenamtlich:

1,5-facher Satz eines Ratsmitgliedes

-

stellv. Leiter der Feuerwehr ehrenamtlich:

0,75-facher Satz eines Ratsmitgliedes

-

Zugführer ehrenamtlich:

0,5-facher Satz eines Ratsmitgliedes

-

stellv. Zugführer ehrenamtlich:

0,25-facher Satz eines Ratsmitgliedes.“

 


Bürgermeister Uphoff gibt den Beschlussvorschlag des Haupt- und Finanzausschusses vom 03.05.2018  -Pkt. 4 d. N.-  bekannt. Rm. Büdenbender spricht weiter die Gewährung von Entschädigungen in anderen Kommunen des Kreises Warendorf an. Hierzu gibt der Bürgermeister nähere Erläuterungen.