Beschluss: Einstimmiger Beschluss

Einstimmiger Beschluss:

 

„Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen, Hinweise und Bedenken wird wie in der Anlage 6 dargestellt beschlossen.

 

Der Bebauungsplan ‚Schürenstraße‘ – 4. vereinfachte Änderung wird gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO. NRW.) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.01.2018 (GV. NRW. S. 90/SGV. NRW. 2023) und der §§ 1 und 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) als Satzung beschlossen.

 

Die Begründung hat an der Beschlussfassung teilgehabt.“

 

An der Beratung und Beschlussfassung hat Rm. Sökeland nicht teilgenommen.


Die Verwaltung berichtet über die Beratungen in der Sitzung des Infrastrukturausschusses am 26.04.2018  -Pkt. 12 d. N.-. Der Beschlussvorschlag des Ausschusses wird bekannt gegeben bzw. kurz erläutert.