Einstimmiger Beschluss:
„Über die während der
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB
vorgebrachten Anregungen, Hinweise und Bedenken wird wie in der Anlage 6 dargestellt
beschlossen.
Der Bebauungsplan ‚Schürenstraße‘
– 4. vereinfachte Änderung wird gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das
Land Nordrhein-Westfalen (GO. NRW.) in der Fassung der Bekanntmachung vom
14.07.1994 (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom
23.01.2018 (GV. NRW. S. 90/SGV. NRW. 2023) und der §§ 1 und 10 BauGB in der
Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) als Satzung
beschlossen.
Die Begründung hat an
der Beschlussfassung teilgehabt.“
An der Beratung und
Beschlussfassung hat Rm. Sökeland nicht teilgenommen.
Die Verwaltung berichtet über die
Beratungen in der Sitzung des Infrastrukturausschusses am 26.04.2018 -Pkt. 12 d. N.-. Der Beschlussvorschlag des
Ausschusses wird bekannt gegeben bzw. kurz erläutert.