Einstimmiger Beschluss:
„Über die während der
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB
vorgebrachten Anregungen, Hinweise und Bedenken wird wie in der Anlage 4
dargestellt beschlossen.
Der Bebauungsplan
‚Industriegebiet Stockmeyer‘ – 2. Erweiterung – 1. vereinfachte Änderung und
weitere Erweiterung wird gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO. NRW.) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994
(GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.01.2018
(GV. NRW. S. 90/SGV. NRW. 2023) und der §§ 1 und 10 BauGB in der Fassung der
Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) als Satzung beschlossen.
Die Begründung hat an
der Beschlussfassung teilgehabt.“
Die Verwaltung erläutert den
Beschlussvorschlag des Infrastrukturausschusses vom 26.04.2018 -Pkt. 10 d. N.- und gibt den Beschlussvorschlag bekannt.