Beschluss: Einstimmiger Beschluss

Einstimmiger Beschluss:

 

„Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen, Hinweise und Bedenken wird wie in der Anlage 3 dargestellt beschlossen.

 

Die 48. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Sassenberg wird gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO. NRW.) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.01.2018 (GV. NRW. S. 90/SGV. NRW. 2023) und der §§ 1 und 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) beschlossen.

 

Die Begründung hat an der Beschlussfassung teilgehabt.“


Die Verwaltung berichtet über die Beratungen in der Sitzung des Infrastrukturausschusses am 26.04.2018  -Pkt. 9 d. N.-  und erläutert den Beschlussvorschlag des Ausschusses.