Bei neun Ja-Stimmen und zwei
Enthaltungen ergeht folgender Beschluss:
„Der Antrag der
FWG-Fraktion vom 04.12.2017 zur finanziellen Förderung des Kaufs alter Häuser
durch junge Menschen („Jung kauft alt“) wird grundsätzlich angenommen. Zur
weiteren Umsetzung des Antrags wird die Verwaltung beauftragt, eine
Expertenrunde zur Erarbeitung entsprechender Förderrichtlinien und Klärung
weiterer Details einzuberufen. Der Expertenrunde sollen angehören:
-
ein Mitglied aus
jeder Fraktion sowie ein Mitglied der FDP
-
von der
Verwaltung Bürgermeister Uphoff und der Kämmerer.
Die abschließende
Entscheidung über die Umsetzung eines entsprechenden Förderprogramms trifft zu
gegebener Zeit der Haupt- und Finanzausschuss.“
Von der Verwaltung wird der Antrag der
FWG-Fraktion im Rat der Stadt Sassenberg vom 04.12.2017 zur finanziellen Förderung
des Kaufs alter Häuser durch junge Menschen aufgegriffen. Die wesentlichen
Inhalte des Antrags werden erneut vorgetragen. Nach eingehender Recherche bei
verschiedenen Kommunen wird festgehalten, dass i. d. R. einmalig die Erstellung
eines Altbaugutachtens, mehrjährig der Erwerb eines Altbaus für eigene
Wohnzwecke und auch der Gebäudeabbruch eines Altbaus sowie die Errichtung eines
Neubaus, teilweise auch die energetische Sanierung eines Altbaus gefördert
wird. Die Förderbeträge seien regelmäßig in einen Grundbetrag und
Erhöhungsbeträge für jedes Kind gestaffelt (jeweils mehrere 100,00 € bei
Deckelung auf (Jahres-)Höchstbeträge). Ziel des Programms sei im Wesentlichen
die Vermeidung von Leerständen. Teilweise werde von den kontaktierten Kommunen
von angenommenen Mitnahmeeffekten für ohnehin vorgesehene Maßnahmen berichtet,
andererseits aber auch teilweise von dem ausschlaggebenden Effekt der Förderung
für eine Maßnahmeentscheidung bzw. -alternative. Die kontaktierten Kommunen
brächten lt. Abfrage der Verwaltung die Zuschüsse ausschließlich aus
Eigenmitteln auf. Nach Rücksprache mit dem Kreis Warendorf, der
Bezirksregierung Münster sowie der NRW.Bank seien dort mögliche finanzielle
Förderungen über Mittel der EU, des Bundes oder Landes nicht bekannt. Hingewiesen
worden ist darauf, dass grundsätzlich auch die Beantragung von
einkommensabhängigen Wohnbaufördermitteln für entsprechende Maßnahmen möglich
sei.
Im Anschluss ergibt sich eine rege
Diskussion, in der insbesondere im Fokus steht, ob ein Bedarf für ein
entsprechendes Förderprogramm besteht. Weiter wird erörtert, inwieweit ein
entsprechendes Förderprogramm möglicherweise in das zurzeit in Erarbeitung
stehende integrierte Handlungskonzept einfließen kann.