Beschluss: Einstimmiger Beschluss

Bei neun Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen ergeht folgender Beschluss:

 

„Der Antrag der FWG-Fraktion vom 04.12.2017 zur finanziellen Förderung des Kaufs alter Häuser durch junge Menschen („Jung kauft alt“) wird grundsätzlich angenommen. Zur weiteren Umsetzung des Antrags wird die Verwaltung beauftragt, eine Expertenrunde zur Erarbeitung entsprechender Förderrichtlinien und Klärung weiterer Details einzuberufen. Der Expertenrunde sollen angehören:

-     ein Mitglied aus jeder Fraktion sowie ein Mitglied der FDP

-     von der Verwaltung Bürgermeister Uphoff und der Kämmerer.

 

Die abschließende Entscheidung über die Umsetzung eines entsprechenden Förderprogramms trifft zu gegebener Zeit der Haupt- und Finanzausschuss.“


Von der Verwaltung wird der Antrag der FWG-Fraktion im Rat der Stadt Sassenberg vom 04.12.2017 zur finanziellen Förderung des Kaufs alter Häuser durch junge Menschen aufgegriffen. Die wesentlichen Inhalte des Antrags werden erneut vorgetragen. Nach eingehender Recherche bei verschiedenen Kommunen wird festgehalten, dass i. d. R. einmalig die Erstellung eines Altbaugutachtens, mehrjährig der Erwerb eines Altbaus für eigene Wohnzwecke und auch der Gebäudeabbruch eines Altbaus sowie die Errichtung eines Neubaus, teilweise auch die energetische Sanierung eines Altbaus gefördert wird. Die Förderbeträge seien regelmäßig in einen Grundbetrag und Erhöhungsbeträge für jedes Kind gestaffelt (jeweils mehrere 100,00 € bei Deckelung auf (Jahres-)Höchstbeträge). Ziel des Programms sei im Wesentlichen die Vermeidung von Leerständen. Teilweise werde von den kontaktierten Kommunen von angenommenen Mitnahmeeffekten für ohnehin vorgesehene Maßnahmen berichtet, andererseits aber auch teilweise von dem ausschlaggebenden Effekt der Förderung für eine Maßnahmeentscheidung bzw. -alternative. Die kontaktierten Kommunen brächten lt. Abfrage der Verwaltung die Zuschüsse ausschließlich aus Eigenmitteln auf. Nach Rücksprache mit dem Kreis Warendorf, der Bezirksregierung Münster sowie der NRW.Bank seien dort mögliche finanzielle Förderungen über Mittel der EU, des Bundes oder Landes nicht bekannt. Hingewiesen worden ist darauf, dass grundsätzlich auch die Beantragung von einkommensabhängigen Wohnbaufördermitteln für entsprechende Maßnahmen möglich sei.

 

Im Anschluss ergibt sich eine rege Diskussion, in der insbesondere im Fokus steht, ob ein Bedarf für ein entsprechendes Förderprogramm besteht. Weiter wird erörtert, inwieweit ein entsprechendes Förderprogramm möglicherweise in das zurzeit in Erarbeitung stehende integrierte Handlungskonzept einfließen kann.