Beschluss: Einstimmiger Beschluss

Einstimmiger Beschlussvorschlag:

 

„Zum 01.01.2018 wird die Aufwandsentschädigung für die Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehr an die Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse (EntSchVO) gebunden.

 

Für die einzelnen Aufgabenfelder werden folgende Berechnungsgrundlagen beschlossen:

 

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Leiter der Feuerwehr ehrenamtlich:

1,5-facher Satz eines Ratsmitgliedes

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stellv. Leiter der Feuerwehr ehrenamtlich:

0,75-facher Satz eines Ratsmitgliedes

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Zugführer ehrenamtlich:

0,5-facher Satz eines Ratsmitgliedes

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stellv. Zugführer ehrenamtlich:

0,25-facher Satz eines Ratsmitgliedes.“

 


Anhand der Vorlage vom 22.01.2018 geht Bürgermeister Uphoff auf die geplante Anpassung der jährlichen Aufwandsentschädigungen für die Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehr ein. Die letzte Anpassung sei im Jahre 2001 erfolgt. Die Aufwandsentschädigung solle sich nach § 11 Abs. 6 in Verbindung mit § 12 Abs. 7 Satz 6 BHKG NRW für die kommunalen Funktionsträger dabei an der Höhe der entsprechenden Sätze der Aufwandsentschädigung orientieren, die die Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse (Entschädigungsverordnung -EntSchVO-) bereits enthält.

 

An der Beratung hat Am. Philipper nicht teilgenommen.