Beschluss: Einstimmiger Beschluss

Einstimmiger Beschluss:

 

„Die nachfolgenden Erschließungsanlagen werden gem. § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV. NRW S. 1028, ber. 1996 S. 81, 141, 216, 355; 2007 S. 327/SGV. NRW 91), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.11.2016 (GV. NRW S. 934/SGV. NRW 91), für den öffentlichen Verkehr gewidmet:

 

Bebauungsplan ‚Südlich der Lohmannstraße‘ in Füchtorf

 

Erschließungsanlagen einschließlich der Fuß- und Radwegeverbindungen und öffentliche Parkplatzfläche Gemarkung Füchtorf, Flur 158, Flurstück 417, 431, 444, 451, 460, 461, 462, 471 und 478.

 

Die in der Anlage 11 dargestellten Erschließungsanlagen im Bebauungsplanbereich ‚Südlich der Lohmannstraße‘ in Füchtorf erhalten jeweils die Eigenschaft einer Gemeindestraße.“


Die Verwaltung spricht die seitens des Infrastrukturausschusses vorgeschlagene Widmung von Straßen im Baugebiet „Südlich der Lohmannstraße“ gemäß Beschlussvorschlag vom 27.02.2018  -Pkt. 17 d. N.-  an.