Beschluss: Kenntnis genommen

Wie in den vergangenen Jahren ist auch im Zeitraum Juli bis September 2017 die Belegung der städtischen Kanalisation zur Rattenbekämpfung vorgenommen worden. Herr Venhaus verweist darauf, dass die Belegung nach der einschlägigen Biozid-Verordnung erfolgt ist. Als Ergebnis bleibt festzuhalten, dass in beiden Ortslagen ein geringfügiger sporadischer Verbiss der Köder ohne besondere Schwerpunkte erkennbar ist. Letztlich ist vorgesehen, im Frühjahr des nächsten Jahres eine erneute Belegung vorzunehmen.

 

Von Am. Völler wird darauf hingewiesen, dass nach seiner Kenntnis die Resistenz der Ratten gegenüber den entsprechenden Giften zunimmt, so dass zukünftig über eine andere Art der Bekämpfung nachgedacht werden sollte.

 

Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.