Sitzung: 23.11.2017 Infrastrukturausschuss
Beschluss: Einstimmiger Beschluss (geändert)
Vorlage: 60/021/2017
Einstimmiger Beschluss:
„Der rechtsverbindliche Bebauungsplan
‚Sportgelände im Brook‘ wird im Rahmen einer 6. Änderung – Ausweisung eines
Trainingsspielfeldes- für die in der Anlage 4 dargestellte stadteigene Parzelle
östlich des Schützenplatzes/nördlich des Skaterplatzes (Gemarkung Sassenberg,
Flur 20, Flurstück 33 teilweise) von derzeit ‚öffentliche Grünfläche‘ geändert
in ‚öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung ‚Trainingsspielfeld‘‘
geändert.
Die Verwaltung wird beauftragt, einen
entsprechenden Bebauungsplanentwurf zur 6. Änderung des Bebauungsplans
‚Sportgelände im Brook‘ zu fertigen. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3
Abs. 1 BauGB erfolgt im Rahmen einer dreiwöchigen öffentlichen Auslegung im
Rathaus. Auf die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. §
4 Abs. 1 BauGB wird verzichtet, da durch die Änderung im Hinblick auf die Gesamtgröße
des Bebauungsplanes und der angestrebten Zweckbestimmung die Grundzüge der
Planungen nicht berührt werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, die
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2
BauGB durchzuführen.“
Anhand von vorbereitetem Kartenmaterial
wird von der Verwaltung auf die Änderung zum Bebauungsplan hinsichtlich der
zukünftigen Aufnahme eines Trainingsspielfeldes östlich des Schützenplatzes
eingegangen. Bgm. Uphoff geht auf das bereits vorliegende Bodengutachten ein
und betont, dass die Herrichtung des Platzes aufgrund der Bodenverhältnisse als
anspruchsvoll zu bezeichnen sei.
Am. Peter Holz führt aus, dass er
grundsätzlich die Planung aufgrund der Nähe zum Sportlerheim begrüße. Dieses
gelte jedoch auch für eine mögliche Alternative auf der derzeitigen
Bolzplatzfläche zur Johannesgrundschule hin. Am. Arenhövel ergänzt hierzu, dass
hinsichtlich dieser Alternative mit dem Grundstückseigentümer nochmals Kontakt
aufgenommen werden sollte. Am. Hartmann-Niemerg geht in diesem Zusammenhang auf
die Gesamtrentabilität hinsichtlich der Aufplanung des Geländes und der Aufgabe
des Trainingsplatzes an der Straße Im Herxfeld ein.