Sitzung: 23.11.2017 Infrastrukturausschuss
Beschluss: Einstimmiger Beschluss (geändert)
Vorlage: 60/020/2017
Nach kurzer weiterer Diskussion ergeht
nachfolgender einstimmiger Beschluss:
„Der rechtsverbindliche Bebauungsplan
„Nordwestlich des Lappenbrink“ wird angrenzend an die öffentliche
Verkehrsfläche auf das Grundstück Gemarkung Sassenberg Flur 13, Flurstück 111
(Lappenbrink 60/60 a) gemäß § 13a und 13b BauGB zur Ausweisung eines Mischgebietes
(MI) erweitert.
Der Erweiterungsbereich ist in der Anlage 7
gekennzeichnet.
Die Verwaltung wird beauftragt einen
entsprechenden Bebauungsplanentwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes
„Nordwestlich des Lappenbrink“ –Erweiterung- zu fertigen. Die frühzeitige
Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt im Rahmen einer dreiwöchigen
öffentlichen Auslegung im Rathaus. Auf die frühzeitige Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs 1 BauGB wird verzichtet, da durch die
Änderung im Hinblick auf die Gesamtgröße der Erweiterung die Grundzüge der
Planung nicht berührt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2
BauGB durchzuführen.“
Von der Verwaltung wird auf den Antrag zur
Aufplanung des Grundstückes Lappenbrink 60/60a anhand von vorbereitetem
Kartenmaterial eingegangen.
Am. Arenhövel betont, dass grundsätzlich
eine rechtskonforme Aufplanung erfolgen sollte. Hierzu wird von Bgm. Uphoff auf
die zukünftigen Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren hingewiesen.
Am. Hartmann-Niemerg führt aus, dass er
die vorgestellte Innenstadtverdichtung ausdrücklich begrüße. In diesem
Zusammenhang wird von ihm auf mögliche Immissionen des westlich gelegenen
Fensterbaubetriebes hingewiesen. Von der Verwaltung wird ausgeführt, dass der
Betrieb bereits bei Aufstellung des Ursprungsbebauungsplanes im Rahmen einer
Immissionsbetrachtung berücksichtigt worden ist.