Beschluss: Einstimmiger Beschluss (geändert)

Nach kurzer weiterer Diskussion ergeht nachfolgender einstimmiger Beschluss:

 

„Der rechtsverbindliche Bebauungsplan „Nordwestlich des Lappenbrink“ wird angrenzend an die öffentliche Verkehrsfläche auf das Grundstück Gemarkung Sassenberg Flur 13, Flurstück 111 (Lappenbrink 60/60 a) gemäß § 13a und 13b BauGB zur Ausweisung eines Mischgebietes (MI) erweitert.

 

Der Erweiterungsbereich ist in der Anlage 7 gekennzeichnet.

 

Die Verwaltung wird beauftragt einen entsprechenden Bebauungsplanentwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Nordwestlich des Lappenbrink“ –Erweiterung- zu fertigen. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt im Rahmen einer dreiwöchigen öffentlichen Auslegung im Rathaus. Auf die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs 1 BauGB wird verzichtet, da durch die Änderung im Hinblick auf die Gesamtgröße der Erweiterung die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“


Von der Verwaltung wird auf den Antrag zur Aufplanung des Grundstückes Lappenbrink 60/60a anhand von vorbereitetem Kartenmaterial eingegangen.

 

Am. Arenhövel betont, dass grundsätzlich eine rechtskonforme Aufplanung erfolgen sollte. Hierzu wird von Bgm. Uphoff auf die zukünftigen Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren hingewiesen.

 

Am. Hartmann-Niemerg führt aus, dass er die vorgestellte Innenstadtverdichtung ausdrücklich begrüße. In diesem Zusammenhang wird von ihm auf mögliche Immissionen des westlich gelegenen Fensterbaubetriebes hingewiesen. Von der Verwaltung wird ausgeführt, dass der Betrieb bereits bei Aufstellung des Ursprungsbebauungsplanes im Rahmen einer Immissionsbetrachtung berücksichtigt worden ist.