Beschluss: Beschluss mit Abstimmung

Bei neun Ja-Stimmen, vier Gegenstimmen und zwei Enthaltungen ergeht nachfolgender Beschluss:

 

„Über die während der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB eingegangenen Anregungen, Hinweise und Bedenken wird wie in der Anlage 3 dargestellt beschlossen.

 

Das weitere Verfahren richtet sich nach dem Beschluss des Infrastrukturausschusses vom 21.09.2017 –Pkt. 10 d. N.- wonach die Verwaltung beauftragt ist, das Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB und § 13 a BauGB durchzuführen.“


Von der Verwaltung wird auf die Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 30.10.2017 bis zum 20.11.2017 –einschließlich- und die hierzu eingegangenen Hinweise, Anregungen und Bedenken eingegangen. Die Originalstellungnahmen werden im Wortlaut verlesen.

 

Von Am. Philipper wird die Planung grundsätzlich begrüßt. Er regt an, im Rahmen des laufenden Bebauungsplanaufstellungsverfahrens eine eventuelle Führung eines Rad- und Fußweges hinter den neu aufzuteilenden Grundstücken zu prüfen.

 

Am. Hartmann-Niemerg teilt mit, dass er die Sorgen der Einwender grundsätzlich teile. Von ihm wird auf die Verträglichkeit der Überplanung südlich des Antegoren kritisch eingegangen.

 

Am. Schuckenberg führt aus, dass seines Erachtens die Grundstücke in einem neuen Bebauungsplan nicht so tief eingeplant werden sollten. Hierzu reiche eine jeweilige Größe der neu zu bildende Grundstücke von rd. 700 m² aus. Darüber hinaus müsse gewährleistet werden, dass eine weitere Entwicklung Richtung Hessel ausgeschlossen werde. Der Vorsitzende ergänzt hierzu, dass er die Aufstellung des Bebauungsplanes grundsätzlich für eine planerische Fehlentscheidung halte.

 

Am. Arenhövel führt aus, dass er den Wunsch des Grundstückseigentümers nach Aufplanung für legitim erachte. Wie bereits von Am. Schuckenberg ausgeführt plädiere er jedoch als Kompromiss auch für eine größenreduzierte Planung.

 

Bgm. Uphoff gibt nun zur Aufstellung des Bebauungsplanes und der möglichen Konfliktpotentiale einen Überblick und ergänzt, dass der Bebauungsplanbereich abgestimmt und im vertretbaren Rahmen entwickelt werde.

 

Am. Linnemann betont abschließend, dass seines Erachtens alle relevanten Planungsfragen im Verlauf des Bebauungsplanverfahrens abzuwickeln sind.