Bei neun Ja-Stimmen, vier Gegenstimmen und
zwei Enthaltungen ergeht nachfolgender Beschluss:
„Über die während der frühzeitigen
Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB eingegangenen Anregungen, Hinweise und
Bedenken wird wie in der Anlage 3 dargestellt beschlossen.
Das weitere Verfahren richtet sich nach
dem Beschluss des Infrastrukturausschusses vom 21.09.2017 –Pkt. 10 d. N.-
wonach die Verwaltung beauftragt ist, das Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren
gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB und § 13 a BauGB
durchzuführen.“
Von der Verwaltung wird auf die
Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der
Zeit vom 30.10.2017 bis zum 20.11.2017 –einschließlich- und die hierzu
eingegangenen Hinweise, Anregungen und Bedenken eingegangen. Die
Originalstellungnahmen werden im Wortlaut verlesen.
Von Am. Philipper wird die Planung grundsätzlich
begrüßt. Er regt an, im Rahmen des laufenden
Bebauungsplanaufstellungsverfahrens eine eventuelle Führung eines Rad- und
Fußweges hinter den neu aufzuteilenden Grundstücken zu prüfen.
Am. Hartmann-Niemerg teilt mit, dass er
die Sorgen der Einwender grundsätzlich teile. Von ihm wird auf die
Verträglichkeit der Überplanung südlich des Antegoren kritisch eingegangen.
Am. Schuckenberg führt aus, dass seines
Erachtens die Grundstücke in einem neuen Bebauungsplan nicht so tief eingeplant
werden sollten. Hierzu reiche eine jeweilige Größe der neu zu bildende
Grundstücke von rd. 700 m² aus. Darüber hinaus müsse gewährleistet werden, dass
eine weitere Entwicklung Richtung Hessel ausgeschlossen werde. Der Vorsitzende
ergänzt hierzu, dass er die Aufstellung des Bebauungsplanes grundsätzlich für
eine planerische Fehlentscheidung halte.
Am. Arenhövel führt aus, dass er den
Wunsch des Grundstückseigentümers nach Aufplanung für legitim erachte. Wie
bereits von Am. Schuckenberg ausgeführt plädiere er jedoch als Kompromiss auch
für eine größenreduzierte Planung.
Bgm. Uphoff gibt nun zur Aufstellung des
Bebauungsplanes und der möglichen Konfliktpotentiale einen Überblick und
ergänzt, dass der Bebauungsplanbereich abgestimmt und im vertretbaren Rahmen
entwickelt werde.
Am. Linnemann betont abschließend, dass
seines Erachtens alle relevanten Planungsfragen im Verlauf des
Bebauungsplanverfahrens abzuwickeln sind.