Nach kurzer weiterer Diskussion ergeht bei elf Ja-Stimmen, drei Gegenstimmen und einer Enthaltung nachfolgender Beschlussvorschlag:

 

„Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB und § 13 a BauGB eingegangenen Anregungen, Hinweise und Bedenken wird wie in der Anlage 2 dargelegt beschlossen.

 

Der Bebauungsplan ‚Stadtmitte‘ – Erweiterung – 2. Änderung – wird gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO. NRW.) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.11.2016 (GV. NRW. S. 966/SGV. NRW. 2023) und der §§ 1 und 10 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414) zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.07.2017 (BGBl. I. S. 2808) als Satzung beschlossen.

 

Die Begründung zum Bebauungsplan hat an der Beschlussfassung teilgehabt.“


Die Verwaltung geht auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung sowie die abschließend durchgeführte Öffentlichkeitsbeteiligung in der Zeit vom 23.10.2017 bis zum 23.11.2017 –einschließlich- ein. Die vorgebrachten Hinweise, Anregungen und Bedenken werden vorgetragen. Fragen aus dem Ausschuss werden beantwortet.

 

Auf die zweckentsprechende Frage von Am. Hartmann-Niemerg nach einem möglichen Einzelhandelsausschluss im Bereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Wöste“ wird von Bgm. Uphoff auf die Empfehlungen der Bezirksregierung Münster und den Bestandsschutz im Rahmen des Planungsrechtes dezidiert eingegangen. Zu diesem Punkt werden von Am. Franke und Am. Arenhövel ebenfalls nähere Erläuterungen gegeben.