Nach kurzer weiterer Diskussion ergeht bei
elf Ja-Stimmen, drei Gegenstimmen und einer Enthaltung nachfolgender
Beschlussvorschlag:
„Über die während der
Öffentlichkeitsbeteiligungen gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. §
4 Abs. 2 BauGB und § 13 a BauGB eingegangenen Anregungen, Hinweise und Bedenken
wird wie in der Anlage 2 dargelegt beschlossen.
Der Bebauungsplan ‚Stadtmitte‘ –
Erweiterung – 2. Änderung – wird gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das
Land Nordrhein-Westfalen (GO. NRW.) in der Fassung der Bekanntmachung vom
14.07.1994 (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom
15.11.2016 (GV. NRW. S. 966/SGV. NRW. 2023) und der §§ 1 und 10 BauGB vom
23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414) zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.07.2017
(BGBl. I. S. 2808) als Satzung beschlossen.
Die Begründung zum
Bebauungsplan hat an der Beschlussfassung teilgehabt.“
Die Verwaltung geht auf die frühzeitige
Bürgerbeteiligung sowie die abschließend durchgeführte Öffentlichkeitsbeteiligung
in der Zeit vom 23.10.2017 bis zum 23.11.2017 –einschließlich- ein. Die
vorgebrachten Hinweise, Anregungen und Bedenken werden vorgetragen. Fragen aus
dem Ausschuss werden beantwortet.
Auf die zweckentsprechende Frage von Am.
Hartmann-Niemerg nach einem möglichen Einzelhandelsausschluss im Bereich des
Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Wöste“ wird von Bgm. Uphoff auf die Empfehlungen
der Bezirksregierung Münster und den Bestandsschutz im Rahmen des
Planungsrechtes dezidiert eingegangen. Zu diesem Punkt werden von Am. Franke
und Am. Arenhövel ebenfalls nähere Erläuterungen gegeben.