Sitzung: 23.11.2017 Infrastrukturausschuss
Beschluss: Einstimmiger Beschlussvorschlag (geändert)
Vorlage: 60/012/2017
Einstimmiger Beschlussvorschlag:
„Über die während der
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen,
Hinweise und Bedenken wird wie in der Anlage 1 dargelegt beschlossen.
Der Bebauungsplan ‚Erholungsgebiet
Feldmark‘ –Detailplan 1 – Campingplatz Schulze Westhoff – 2. Erweiterung – 4.
Änderung – wird gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO. NRW.) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994
(GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.11.2016
(GV. NRW. S. 966/SGV. NRW. 2023) und der §§ 1 und 10 BauGB vom 23.09.2004
(BGBl. I. S. 2414) zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.07.2017 (BGBl. I. S. 2808)
als Satzung beschlossen.
Die Begründung zum
Bebauungsplan hat an der Beschlussfassung teilgehabt.“
Von der Verwaltung wird zur
Öffentlichkeitsbeteiligung in der Zeit vom 21.10.2017 bis zum 23.11.2017
–einschließlich- berichtet. Auf die Stellungnahme des Landrats wird
eingegangen.