Beschluss: Einstimmiger Beschlussvorschlag (geändert)

Einstimmiger Beschlussvorschlag:

 

„Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen, Hinweise und Bedenken wird wie in der Anlage 1 dargelegt beschlossen.

 

Der Bebauungsplan ‚Erholungsgebiet Feldmark‘ –Detailplan 1 – Campingplatz Schulze Westhoff – 2. Erweiterung – 4. Änderung – wird gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO. NRW.) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.11.2016 (GV. NRW. S. 966/SGV. NRW. 2023) und der §§ 1 und 10 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414) zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.07.2017 (BGBl. I. S. 2808) als Satzung beschlossen.

 

Die Begründung zum Bebauungsplan hat an der Beschlussfassung teilgehabt.“

 


Von der Verwaltung wird zur Öffentlichkeitsbeteiligung in der Zeit vom 21.10.2017 bis zum 23.11.2017 –einschließlich- berichtet. Auf die Stellungnahme des Landrats wird eingegangen.