Sitzung: 07.11.2017 Betriebsausschuss für das Wasserwerk und das Abwasserwerk
Beschluss: Einstimmiger Beschlussvorschlag (geändert)
Vorlage: 60/001/2017
Es ergeht folgender
einstimmiger Beschlussvorschlag:
„Die Kalkulation der
Wassergebühren für das Jahr 2018 vom 05.09.2017 wird gemäß der Anlage 5 zu
dieser Niederschrift beschlossen. Die Wassergebühr gemäß §§ 8 Abs. 4, 10 Abs. 4
der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung wird für 2018
weiterhin mit 1,00 €/m³ festgesetzt. Die Satzung zur 30. Änderung der Beitrags-
und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung der Stadt Sassenberg wird
gemäß der Anlage 6 zu dieser Niederschrift beschlossen.“
Einleitend führ Herr Venhaus aus, dass
seit dem 01.01.2014 die Wassergebühr mit 1,00 €/m³ festgesetzt ist. Auf der
Grundlage des Entwurfes des Erfolgsplanes für das Wasserwerk für das Jahr 2018
ist die Kalkulation der Wassergebühr 2018 vom 05.09.2017 erstellt worden. Diese
schließt mit einem Gebührenbedarf von weiterhin 1,00 €/m³ ab, so dass hier eine
Gebührenanpassung nicht erforderlich wird. Ergänzend geht Herr Venhaus auf
einzelne Details der Kalkulation, wie den Mindesthandelsbilanzgewinn, die
Konzessionsabgabe sowie die vorgesehenen Investitionsmaßnahmen ein.
Wie Herr Venhaus weiter ausführt ist
bereits unter Pkt. 2 der Tagesordnung auf die notwendig werdende Änderung im
Bereich der Beitragserhebung hingewiesen worden. Aufgrund der bestehenden
satzungsrechtlichen Vorgaben haben sich für eine Werkhalle in Höhe von 12,99 m
beim Kanalanschlussbeitrag bzw. beim Wasseranschlussbeitrag unterschiedliche
Nutzungsfaktoren ergeben. Hier sollte die weitergehende Regelung der neuen
Erschließungsbeitragssatzung vom 08.06.2017 (§ 5 Abs. 5) übernommen werden.
Letztlich verweist Herr Venhaus darauf, dass mit der
Europäischen Messgeräterichtlinie, die zum 30.10.2006 in Kraft getreten ist,
die Anforderungen an die verschiedenen Messgeräte harmonisiert wurden. Nach
Ablauf eines Übergangszeitraumes bis zum 31.10.2016 ergibt sich hieraus die
entsprechende Anpassung des Satzungsrechtes der Stadt Sassenberg. Im Rahmen der
neuen Richtlinie werden die Bezeichnungen für die Durchflusspunkte neu
festgelegt. So wurde aus QN (=Nenndurchfluss) nunmehr Q3 (=Dauerdurchfluss). Die
bisherigen Zählerbezeichnungen sind entsprechend zu ändern. Herr Venhaus
verweist darauf, dass eine Gebührenänderung hiermit nicht verbunden ist.