Beschluss: Einstimmiger Beschluss

Nach kurzer Beratung ergeht folgender einstimmiger Beschluss:

 

„Auf die Erweiterung der Wasserversorgung im Bereich Warendorfer Straße / Emsort wird im Hinblick auf die geringe Resonanz verzichtet. Soweit es im Einzelfall von Anliegern gewünscht wird, können entsprechende Anschlussmöglichkeiten in technischer und hygienischer Sicht geprüft werden. In diesem Fall finden die Regelungen des § 3 Abs. 4 der Wasserversorgungssatzung Anwendung. Hiernach besteht das Anschluss- und Benutzungsrecht auch in den Fällen, in denen seitens der Stadt ein Anschluss versagt wird, sofern der Grundstückseigentümer sich verpflichtet, die mit dem Bau und Betrieb zusammenhängenden Mehrkosten zu übernehmen und auf Verlangen Sicherheit zu leisten. Die Betriebsleitung wird beauftragt, die entsprechenden Anlieger in diesem Sinne zu unterrichten.“


Wie Herr Venhaus berichtet, ist im Zuge der Erweiterung der Wasserversorgung im Bereich Lange Wiese/Esch auch eine Ausweitung für den Bereich Warendorfer Straße/Emsort angesprochen worden. Der Betriebsausschuss für das Wasserwerk und das Abwasserwerk hat sich in seiner Sitzung am 02.06.2016 –Pkt. 3 d. N.- dafür ausgesprochen, Planungen für diese entsprechende Verlängerung aufzunehmen. Anhand einer entsprechenden Planunterlage hat Herr Venhaus dem Ausschuss die vorgesehene Leitungstrasse erläutert.

 

Wie Herr Venhaus weiter ausführt, ist im Rahmen verschiedener Mitteilungen sowie einer Bürgerinformation am 04.04.2017 den potentiellen Anschlussnehmern die Planung sowie die in diesem Zusammenhang auf die Bürger entfallenden Wasseranschlussbeiträge und Aufwandsersatz erläutert worden. Mit Schreiben vom 26.04.2017 wurden die Anlieger dann um eine entsprechende Rückmeldung bis zum 01.07.2017 gebeten, soweit ein Anschluss von ihnen gewünscht wird. Nach Ablauf dieser Frist blieb jedoch festzuhalten, dass von einem Großteil der Anlieger auf der vorgesehenen Grundlage ein Anschluss nicht gewünscht wird. Lediglich zwei Anlieger haben sich explizit für eine öffentliche Wasserversorgung ausgesprochen. Nach Auffassung der Betriebsleitung lässt sich aufgrund des nunmehr eingetretenen Sachstandes bei deutlich geringeren Einnahmen durch Wasseranschlussbeiträge und Aufwandsersatz eine entsprechende Erweiterung der Wasserversorgung wirtschaftlich nicht darstellen. Ergänzend hierzu geht Bürgermeister Uphoff näher auf die Beteiligung der Anlieger, insbesondere im Rahmen der Bürgerinformation am 04.04.2017 ein.

 

Wie Herr Venhaus weiter ausführt, ist den Anliegern mit Schreiben vom 25.07.2017 der entsprechende Sachstand mitgeteilt worden. Den Anliegern ist weiterhin zugesagt worden, dass, soweit es im Einzelfall gewünscht wird, entsprechende Anschlussmöglichkeiten in technischer und hygienischer Sicht geprüft werden. In diesem Fall ist jedoch die Regelung des § 3 Abs. 4 der Wasserversorgungssatzung anzuwenden, nach der sich der Grundstückseigentümer verpflichtet, die mit dem Bau und Betrieb zusammenhängenden Mehrkosten zu übernehmen.