Sitzung: 07.11.2017 Betriebsausschuss für das Wasserwerk und das Abwasserwerk
Beschluss: Einstimmiger Beschluss
Vorlage: 60/989/2017
Nach kurzer Beratung ergeht folgender
einstimmiger Beschluss:
„Auf
die Erweiterung der Wasserversorgung im Bereich Warendorfer Straße / Emsort
wird im Hinblick auf die geringe Resonanz verzichtet. Soweit es im Einzelfall
von Anliegern gewünscht wird, können entsprechende Anschlussmöglichkeiten in
technischer und hygienischer Sicht geprüft werden. In diesem Fall finden die
Regelungen des § 3 Abs. 4 der Wasserversorgungssatzung Anwendung. Hiernach
besteht das Anschluss- und Benutzungsrecht auch in den Fällen, in denen seitens
der Stadt ein Anschluss versagt wird, sofern der Grundstückseigentümer sich
verpflichtet, die mit dem Bau und Betrieb zusammenhängenden Mehrkosten zu
übernehmen und auf Verlangen Sicherheit zu leisten. Die Betriebsleitung wird
beauftragt, die entsprechenden Anlieger in diesem Sinne zu unterrichten.“
Wie Herr Venhaus berichtet, ist im Zuge
der Erweiterung der Wasserversorgung im Bereich Lange Wiese/Esch auch eine
Ausweitung für den Bereich Warendorfer Straße/Emsort angesprochen worden. Der
Betriebsausschuss für das Wasserwerk und das Abwasserwerk hat sich in seiner
Sitzung am 02.06.2016 –Pkt. 3 d. N.- dafür ausgesprochen, Planungen für diese
entsprechende Verlängerung aufzunehmen. Anhand einer entsprechenden
Planunterlage hat Herr Venhaus dem Ausschuss die vorgesehene Leitungstrasse
erläutert.
Wie Herr Venhaus weiter ausführt, ist im
Rahmen verschiedener Mitteilungen sowie einer Bürgerinformation am 04.04.2017
den potentiellen Anschlussnehmern die Planung sowie die in diesem Zusammenhang
auf die Bürger entfallenden Wasseranschlussbeiträge und Aufwandsersatz
erläutert worden. Mit Schreiben vom 26.04.2017 wurden die Anlieger dann um eine
entsprechende Rückmeldung bis zum 01.07.2017 gebeten, soweit ein Anschluss von
ihnen gewünscht wird. Nach Ablauf dieser Frist blieb jedoch festzuhalten, dass
von einem Großteil der Anlieger auf der vorgesehenen Grundlage ein Anschluss
nicht gewünscht wird. Lediglich zwei Anlieger haben sich explizit für eine
öffentliche Wasserversorgung ausgesprochen. Nach Auffassung der Betriebsleitung
lässt sich aufgrund des nunmehr eingetretenen Sachstandes bei deutlich
geringeren Einnahmen durch Wasseranschlussbeiträge und Aufwandsersatz eine
entsprechende Erweiterung der Wasserversorgung wirtschaftlich nicht darstellen.
Ergänzend hierzu geht Bürgermeister Uphoff näher auf die Beteiligung der
Anlieger, insbesondere im Rahmen der Bürgerinformation am 04.04.2017 ein.
Wie Herr Venhaus weiter ausführt, ist den
Anliegern mit Schreiben vom 25.07.2017 der entsprechende Sachstand mitgeteilt
worden. Den Anliegern ist weiterhin zugesagt worden, dass, soweit es im
Einzelfall gewünscht wird, entsprechende Anschlussmöglichkeiten in technischer
und hygienischer Sicht geprüft werden. In diesem Fall ist jedoch die Regelung
des § 3 Abs. 4 der Wasserversorgungssatzung anzuwenden, nach der sich der
Grundstückseigentümer verpflichtet, die mit dem Bau und Betrieb
zusammenhängenden Mehrkosten zu übernehmen.