Sitzung: 21.09.2017 Infrastrukturausschuss
Beschluss: Einstimmiger Beschluss (geändert)
Vorlage: 60/995/2017/1
Einstimmiger Beschluss:
„Die Verwaltung wird beauftragt, die
Planung zur Errichtung eines Wohngebäudes für zwei Wohngemeinschaften für ein
Betreutes Wohnen auf dem Grundstück Drostenstraße 26 nochmals gemeinsam mit dem
Planinitiator, der Planungsgesellschaft Altefrohne mbH, Warendorf und der
Nachbarschaft zu erörtern.
Im Anschluss an die Erörterung ist die Planung
erneut zur Tagesordnung des Infrastrukturausschusses des Rates der Stadt
Sassenberg am 23.11.2017 zu stellen.“
Von der Verwaltung wird auf den
Aufplanungsvorschlag zur Errichtung eines Wohngebäudes für zwei
Wohngemeinschaften für ein Betreutes Wohnen auf der Grundlage der Planung der
Planungsgesellschaft Altefrohne mbH, Warendorf, dezidiert eingegangen.
Hingewiesen wird darauf, dass am 29.06.2017 seitens des Planinitiators
gemeinsam mit der Planungsgesellschaft Altefrohne mbH, Warendorf, die Planung
vorgestellt und erläutert worden sei. Festzuhalten bleibe, dass im Nachgang zu
diesem Termin sich eine ablehnende Haltung der Nachbarschaft
Drostenstraße/Tondorfstraße herauskristallisiert habe. Aus städtebaulicher
Sicht sei zwischenzeitlich das Planungsbüro Wolters Partner, Coesfeld, um eine
planerische Einschätzung gebeten worden. Hierzu bleibe festzuhalten, dass das
geplante Vorhaben städtebaulich im Rahmen einer vereinfachten Änderung des
Bebauungsplanes vertretbar sei. Die überbaubare Fläche sei zu vergrößern. Die
festgesetzte Geschossflächenzahl könne zweckentsprechend angehoben werden.
Im weiteren Verlauf der Planvorstellung
wird auf die seitens der Planungsgesellschaft Altefrohne mbH erarbeitete
Höhenentwicklung des Neubaus im Verhältnis zur bestehenden Bebauung
eingegangen. Einzelheiten hinsichtlich der Dachneigung von 15°, der Fristhöhe
von 7,99 m und der angegebenen Traufenhöhe in der Zweigeschossigkeit werden
erläutert.
Am. Linnemann betont, dass er zunächst
grundsätzlich eine Aufplanung des Grundstückes Drostenstraße 26 begrüße.
Hingewiesen wird von ihm jedoch auch kritisch auf die nunmehr angedachte
Verdichtung im Rahmen der Anhebung der Grund- und Geschossflächenzahl. Weiter
wird von Am. Linnemann auf das Schreiben der Nachbarschaft vom 04.09.2017 an
die Fraktionsvorsitzenden und die Mitglieder des Infrastrukturausschusses
hingewiesen. Bgm. Uphoff betont hierzu, dass ihm das Schreiben informell
übergeben worden sei. Der Ausschuss regt an, das Schreiben im Wortlaut zu verlesen.
Dieses erfolgt durch Bgm. Uphoff.
Am. Völler und Am. Peter Holz betonen,
dass die Aufplanung des Grundstückes grundsätzlich städtebaulich
nachvollziehbar sei. Aufgrund der vorgetragenen nachbarschaftlichen Bedenken
sollte jedoch seitens der Verwaltung ein weiteres Abstimmungsgespräch zwischen
Planinitiator, Planungsbüro und der Nachbarschaft erfolgen.