Einstimmiger Beschluss:

 

„Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung zur Errichtung eines Wohngebäudes für zwei Wohngemeinschaften für ein Betreutes Wohnen auf dem Grundstück Drostenstraße 26 nochmals gemeinsam mit dem Planinitiator, der Planungsgesellschaft Altefrohne mbH, Warendorf und der Nachbarschaft zu erörtern.

 

Im Anschluss an die Erörterung ist die Planung erneut zur Tagesordnung des Infrastrukturausschusses des Rates der Stadt Sassenberg am 23.11.2017 zu stellen.“

 


Von der Verwaltung wird auf den Aufplanungsvorschlag zur Errichtung eines Wohngebäudes für zwei Wohngemeinschaften für ein Betreutes Wohnen auf der Grundlage der Planung der Planungsgesellschaft Altefrohne mbH, Warendorf, dezidiert eingegangen. Hingewiesen wird darauf, dass am 29.06.2017 seitens des Planinitiators gemeinsam mit der Planungsgesellschaft Altefrohne mbH, Warendorf, die Planung vorgestellt und erläutert worden sei. Festzuhalten bleibe, dass im Nachgang zu diesem Termin sich eine ablehnende Haltung der Nachbarschaft Drostenstraße/Tondorfstraße herauskristallisiert habe. Aus städtebaulicher Sicht sei zwischenzeitlich das Planungsbüro Wolters Partner, Coesfeld, um eine planerische Einschätzung gebeten worden. Hierzu bleibe festzuhalten, dass das geplante Vorhaben städtebaulich im Rahmen einer vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes vertretbar sei. Die überbaubare Fläche sei zu vergrößern. Die festgesetzte Geschossflächenzahl könne zweckentsprechend angehoben werden.

 

Im weiteren Verlauf der Planvorstellung wird auf die seitens der Planungsgesellschaft Altefrohne mbH erarbeitete Höhenentwicklung des Neubaus im Verhältnis zur bestehenden Bebauung eingegangen. Einzelheiten hinsichtlich der Dachneigung von 15°, der Fristhöhe von 7,99 m und der angegebenen Traufenhöhe in der Zweigeschossigkeit werden erläutert.

 

Am. Linnemann betont, dass er zunächst grundsätzlich eine Aufplanung des Grundstückes Drostenstraße 26 begrüße. Hingewiesen wird von ihm jedoch auch kritisch auf die nunmehr angedachte Verdichtung im Rahmen der Anhebung der Grund- und Geschossflächenzahl. Weiter wird von Am. Linnemann auf das Schreiben der Nachbarschaft vom 04.09.2017 an die Fraktionsvorsitzenden und die Mitglieder des Infrastrukturausschusses hingewiesen. Bgm. Uphoff betont hierzu, dass ihm das Schreiben informell übergeben worden sei. Der Ausschuss regt an, das Schreiben im Wortlaut zu verlesen. Dieses erfolgt durch Bgm. Uphoff.

 

Am. Völler und Am. Peter Holz betonen, dass die Aufplanung des Grundstückes grundsätzlich städtebaulich nachvollziehbar sei. Aufgrund der vorgetragenen nachbarschaftlichen Bedenken sollte jedoch seitens der Verwaltung ein weiteres Abstimmungsgespräch zwischen Planinitiator, Planungsbüro und der Nachbarschaft erfolgen.