Bei zehn Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen
ergeht nachfolgender Beschluss:
„Der rechtsverbindliche Bebauungsplan ‚Vinnenberger
Straße‘ wird im Rahmen einer 2. Änderung gem. § 13 a BauGB für die nachfolgend
aufgeführten Punkte geändert:
-
Für den
westlichen Bereich nördlich und südlich der Bernhardstraße/westlich der Straße
Langer Kamp erfolgt die Änderung von derzeit Kleinsiedlungsgebiet (WS) zu einem
Allgemeinen Wohngebiet (WA).
-
Die Festsetzung
der Grundflächenzahl (GRZ) erfolgt von derzeit 0,2 auf 0,4.
-
Die Festsetzung
der Geschossflächenzahl (GFZ) erfolgt von derzeit 0,4 auf 0,8.
-
Die Festsetzungen
des geänderten Bereiches der zukünftigen Ausweisung eines Allgemeinen
Wohngebietes orientieren sich daher an den sonstigen Festsetzungen des
Allgemeinen Wohngebietes (WA) im sonstigen Geltungsbereiches des
Bebauungsplanes ‚Vinnenberger Straße‘.
-
Die Textlichen
Festsetzungen 4, 5, 7 und 8 zum Bebauungsplan ‚Vinnenberger Straße‘ werden
ersatzlos gestrichen.
-
Auf dem
Grundstück Gemarkung Füchtorf, Flur 159, Flurstück 178 (Bernhardstraße 1)
erfolgt die Vergrößerung der überbaubaren Grundstücksfläche durch Verschiebung
der Baugrenze um 2,95 m nach Süden hin.
Die Verwaltung wird beauftragt, einen
entsprechenden Bebauungsplanentwurf zu fertigen. Die frühzeitige
Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt im Rahmen einer dreiwöchigen
öffentlichen Auslegung im Rathaus. Die Verwaltung wird beauftragt, die
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB und
§ 13 a BauGB durchzuführen.“
Von der Verwaltung wird auf die bisherigen
Beratungen im Ortsausschuss Füchtorf am 18.09.2017 anhand von vorbereitetem
Kartenmaterial verwiesen.