Beschluss: Beschluss mit Abstimmung

Bei zehn Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen ergeht nachfolgender Beschluss: 

 

„Der rechtsverbindliche Bebauungsplan ‚Vinnenberger Straße‘ wird im Rahmen einer 2. Änderung gem. § 13 a BauGB für die nachfolgend aufgeführten Punkte geändert:

 

-        Für den westlichen Bereich nördlich und südlich der Bernhardstraße/westlich der Straße Langer Kamp erfolgt die Änderung von derzeit Kleinsiedlungsgebiet (WS) zu einem Allgemeinen Wohngebiet (WA).

-        Die Festsetzung der Grundflächenzahl (GRZ) erfolgt von derzeit 0,2 auf 0,4.

-        Die Festsetzung der Geschossflächenzahl (GFZ) erfolgt von derzeit 0,4 auf 0,8.

-        Die Festsetzungen des geänderten Bereiches der zukünftigen Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes orientieren sich daher an den sonstigen Festsetzungen des Allgemeinen Wohngebietes (WA) im sonstigen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ‚Vinnenberger Straße‘.

-        Die Textlichen Festsetzungen 4, 5, 7 und 8 zum Bebauungsplan ‚Vinnenberger Straße‘ werden ersatzlos gestrichen.

-        Auf dem Grundstück Gemarkung Füchtorf, Flur 159, Flurstück 178 (Bernhardstraße 1) erfolgt die Vergrößerung der überbaubaren Grundstücksfläche durch Verschiebung der Baugrenze um 2,95 m nach Süden hin.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Bebauungsplanentwurf zu fertigen. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt im Rahmen einer dreiwöchigen öffentlichen Auslegung im Rathaus. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB und § 13 a BauGB durchzuführen.“

 


Von der Verwaltung wird auf die bisherigen Beratungen im Ortsausschuss Füchtorf am 18.09.2017 anhand von vorbereitetem Kartenmaterial verwiesen.