Beschluss: Einstimmiger Beschluss (geändert)

Einstimmiger Beschluss:   

 

„Dem Infrastrukturausschuss wird empfohlen, nachfolgenden Beschluss zu fassen:

 

Der rechtsverbindliche Bebauungsplan ‚Vinnenberger Straße‘ wird im Rahmen einer 2. Änderung gem. § 13 a BauGB für die nachfolgend aufgeführten Punkte geändert:

 

-        Für den westlichen Bereich nördlich und südlich der Bernhardstraße/westlich der Straße Langer Kamp erfolgt die Änderung von derzeit Kleinsiedlungsgebiet (WS) zu einem Allgemeinen Wohngebiet (WA).

-        Die Festsetzung der Grundflächenzahl (GRZ) erfolgt von derzeit 0,2 auf 0,4.

-        Die Festsetzung der Geschossflächenzahl (GFZ) erfolgt von derzeit 0,4 auf 0,8.

-        Die Festsetzungen des geänderten Bereiches der zukünftigen Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes orientieren sich daher an den sonstigen Festsetzungen des Allgemeinen Wohngebietes (WA) im sonstigen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ‚Vinnenberger Straße‘.

-        Die Textlichen Festsetzungen 4, 5, 7 und 8 zum Bebauungsplan ‚Vinnenberger Straße‘ werden ersatzlos gestrichen.

-        Auf dem Grundstück Gemarkung Füchtorf, Flur 159, Flurstück 178 (Bernhardstraße 1) erfolgt die Vergrößerung der überbaubaren Grundstücksfläche durch Verschiebung der Baugrenze um 2,95 m nach Süden hin.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Bebauungsplanentwurf zu fertigen. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt im Rahmen einer dreiwöchigen öffentlichen Auslegung im Rathaus. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB und § 13 a BauGB durchzuführen.“

 

An der Beratung und Beschlussfassung hat Am. Krampe nicht teilgenommen.


Von der Verwaltung wird auf den Antrag eines Grundstückseigentümers vom 10.08.2017 dezidiert anhand von vorbereitetem Kartenmaterial eingegangen. Einzelfragen aus dem Ausschuss werden beantwortet.