Sitzung: 18.09.2017 Ortsausschuss Füchtorf
Beschluss: Einstimmiger Beschluss (geändert)
Vorlage: 60/003/2017/1
Einstimmiger
Beschluss:
„Dem Infrastrukturausschuss wird
empfohlen, nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Der rechtsverbindliche Bebauungsplan
‚Vinnenberger Straße‘ wird im Rahmen einer 2. Änderung gem. § 13 a BauGB für
die nachfolgend aufgeführten Punkte geändert:
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Für den
westlichen Bereich nördlich und südlich der Bernhardstraße/westlich der Straße
Langer Kamp erfolgt die Änderung von derzeit Kleinsiedlungsgebiet (WS) zu einem
Allgemeinen Wohngebiet (WA).
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Die Festsetzung
der Grundflächenzahl (GRZ) erfolgt von derzeit 0,2 auf 0,4.
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Die Festsetzung
der Geschossflächenzahl (GFZ) erfolgt von derzeit 0,4 auf 0,8.
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Die Festsetzungen
des geänderten Bereiches der zukünftigen Ausweisung eines Allgemeinen
Wohngebietes orientieren sich daher an den sonstigen Festsetzungen des
Allgemeinen Wohngebietes (WA) im sonstigen Geltungsbereiches des
Bebauungsplanes ‚Vinnenberger Straße‘.
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Die Textlichen
Festsetzungen 4, 5, 7 und 8 zum Bebauungsplan ‚Vinnenberger Straße‘ werden
ersatzlos gestrichen.
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Auf dem
Grundstück Gemarkung Füchtorf, Flur 159, Flurstück 178 (Bernhardstraße 1)
erfolgt die Vergrößerung der überbaubaren Grundstücksfläche durch Verschiebung
der Baugrenze um 2,95 m nach Süden hin.
Die Verwaltung wird beauftragt, einen
entsprechenden Bebauungsplanentwurf zu fertigen. Die frühzeitige
Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt im Rahmen einer dreiwöchigen
öffentlichen Auslegung im Rathaus. Die Verwaltung wird beauftragt, die
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB und
§ 13 a BauGB durchzuführen.“
An der Beratung und Beschlussfassung hat
Am. Krampe nicht teilgenommen.
Von der Verwaltung wird auf den Antrag
eines Grundstückseigentümers vom 10.08.2017 dezidiert anhand von vorbereitetem
Kartenmaterial eingegangen. Einzelfragen aus dem Ausschuss werden beantwortet.