Beschluss: Kenntnis genommen

Bgm. Uphoff geht auf den Entwurf des neuen Windenergieerlasses vom 14.09.2017 näher ein und verliest in Auszügen hierzu die Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes. Hingewiesen wird von Bgm. Uphoff darauf, dass der neue Windenergieerlass voraussichtlich nicht vor Anfang 2018 rechtskräftig wird.

 

Der Vorsitzende geht nun auf die Vorgaben des Flächennutzungsplanes, die Vorranggebiete sowie verschiedene Initiativen zur Errichtung von Windenergieanlagen auch hinsichtlich der Ausbildung von Bürgerwindparks näher ein. Bgm. Uphoff ergänzt hierzu, dass es das Risiko der Projektentwickler sei, im Rahmen der derzeitigen Gesetzgebung und Erlasslage, tätig zu werden.

 

Auf die Frage vom Vorsitzenden nach Möglichkeiten des Repowerings wird von Bgm. Uphoff ausgeführt, dass hier die politische Verantwortung greife, da im Flächennutzungsplan derzeit 150 m als Höhenbegrenzung festgesetzt seien. Zu vermuten stehe, dass zukünftig Anträge über Windenergieanlagen mit wesentlich über 200 m Gesamthöhe eingereicht würden.