Sitzung: 18.09.2017 Ortsausschuss Füchtorf
Beschluss: Kenntnis genommen
Bgm. Uphoff geht auf den Entwurf des neuen
Windenergieerlasses vom 14.09.2017 näher ein und verliest in Auszügen hierzu
die Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes. Hingewiesen wird von Bgm.
Uphoff darauf, dass der neue Windenergieerlass voraussichtlich nicht vor Anfang
2018 rechtskräftig wird.
Der Vorsitzende geht nun auf die Vorgaben
des Flächennutzungsplanes, die Vorranggebiete sowie verschiedene Initiativen
zur Errichtung von Windenergieanlagen auch hinsichtlich der Ausbildung von
Bürgerwindparks näher ein. Bgm. Uphoff ergänzt hierzu, dass es das Risiko der
Projektentwickler sei, im Rahmen der derzeitigen Gesetzgebung und Erlasslage,
tätig zu werden.
Auf die Frage vom Vorsitzenden nach
Möglichkeiten des Repowerings wird von Bgm. Uphoff ausgeführt, dass hier die
politische Verantwortung greife, da im Flächennutzungsplan derzeit 150 m als Höhenbegrenzung
festgesetzt seien. Zu vermuten stehe, dass zukünftig Anträge über
Windenergieanlagen mit wesentlich über 200 m Gesamthöhe eingereicht würden.