Einstimmiger Beschluss:
„Der Bürgermeister leitet dem
Rat den Entwurf des Jahresabschlusses 2016 zur Feststellung zu. Der Entwurf des
Jahresabschlusses 2016 wird an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung nach
§ 59 Abs. 3 GO NRW sowie den weiteren gesetzlichen Vorschriften verwiesen.“
Bürgermeister Uphoff leitet dem Rat den
Entwurf des Jahresabschlusses 2016 zu und berichtet hierzu auf der Grundlage
der als Anlage 2 dieser Niederschrift beigefügten Tischvorlage vom 28.09.2017.