Beschluss: Einstimmiger Beschluss

Weiter beschließt der Rat mit 15 Ja-Stimmen und acht Nein-Stimmen:

 

„Das Konzept gemäß § 1 Abs. 2 des Schuldendiensthilfegesetzes Nordrhein-Westfalen zur Verwendung der Fördermittel nach dem Gesetz zur Stärkung der Schulinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen (Gute Schule 2020), d. h. der Kreditkontingente aus dem Programm „NRW.Bank.Gute Schule 2020“, wird wie folgt beschlossen:

 

a)  Einsatz der Fördermittel/Kreditkontingente:

 

Priorität 1:

 

Bezeichnung der Maßnahme:                         Erweiterung Mensa Sekun-

darschule, Standort II (Bau-maßnahme und Einrichtung)

geplante Kosten lt. Haushaltsplan 2017:          500.000,00 €

 

Priorität 2:

 

Bezeichnung der Maßnahme:                         Erweiterung St. Nikolaus-

Schule Bis-Mittag-Betreuung (Baumaßnahme)

geplante Kosten lt. Haushaltsplan 2017:          500.000,00 €

 

Priorität 3:

 

Bezeichnung der Maßnahme:                         Neubau einer Schul- und

Sportspielhalle in Füchtorf (Baumaßnahme)

geplante Kosten lt. Haushaltsplan 2017:          1.460.000,00 €

 

 

b)  Zeitliche Planung/Umsetzung der Maßnahmen:

 

Die Umsetzung der Maßnahme mit der Priorität 1 soll in dem noch aufzustellenden Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung für das Haushaltsjahr 2018 bzw. beginnend mit dem Haushaltsjahr 2018 eingeplant werden. 

 

Die Umsetzung der Maßnahme mit der Priorität 2 soll in dem noch aufzustellenden Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung zeitlich nach der Maßnahme mit der Priorität 1, möglichst im Haushaltsjahr 2019 beginnend, eingeplant werden und gleichzeitig so, dass die Maßnahme im Haushaltsjahr 2020 abgeschlossen werden kann.

 

Falls sich unter Berücksichtigung der Umsetzung der Maßnahmen mit der Priorität 1 und 2 noch freie Kreditkontingente ergeben, sollen diese möglichst für die Maßnahme mit der Priorität 3 eingesetzt werden, wobei die zeitliche Einplanung dieser Maßnahme in dem noch aufzustellenden Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung nicht vorrangig nach diesem Aspekt ausgerichtet werden soll.

 

Die Fördermittel nach dem Gesetz zur Stärkung der Schulinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen (Gute Schule 2020), d. h. die Kreditkontingente aus dem Programm „NRW.Bank.Gute Schule 2020“, sollen für die Stadt Sassenberg vollständig beansprucht werden. Sollte sich abzeichnen, dass dies in Ausführung des hiermit beschlossenen Konzeptes nicht möglich werden wird, wird die Verwaltung beauftragt, eine Fortschreibung des Konzeptes zur Beschlussfassung des Rates zu bringen. Gleiches gilt, falls sich im Zuge des Aufstellungsverfahrens zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung grundsätzlicher Änderungsbedarf ergeben sollte.

 

Das Konzept gilt ggf. insbesondere hinsichtlich der endgültigen zeitlichen Einordung und der voraussichtlichen Kosten der einbezogenen Maßnahmen mit Beschluss des Rates über die Haushaltssatzung des Haushaltsjahres 2018 bzw. der folgenden Haushaltsjahre als konkretisiert.“


StVR Holtkämper spricht die Priorisierung der seitens der Stadt Sassenberg geplanten und für das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ angemeldeten Maßnahmen an. Hierbei verliest er die dem Sozial-, Jugend-, Kultur-, Sport- und Schulausschuss bereits vorgelegte Vorlage vom 31.08.2017 im Wortlaut. Bürgermeister Uphoff weist weiter auf die Beratungen in der Arbeitsgruppe „Schulentwicklung“ hin. Der Sozial-, Jugend-, Kultur-, Sport- und Schulausschuss habe in seiner letzten Sitzung darauf verzichtet, einen Vorschlag zur Priorisierung der geplanten Maßnahmen zu unterbreiten.

 

Zu der Angelegenheit äußern sich sodann verschiedene Ratsmitglieder. Rm. Philipper schlägt vor, dass die Maßnahme „Erweiterung St. Nikolaus-Schule Bis-Mittag-Betreuung (Baumaßnahme)“ die erste und die Maßnahme „Erweiterung Mensa Sekundarschule, Standort II (Baumaßnahme und Einrichtung)“ die zweite Priorität genießen sollte. Hierbei führt Rm. Philipper verschiedene Aspekte an. Dem Vorschlag von Rm. Philipper schließen sich sodann Rm. Westbrink und Rm. Holz an.

 

Rm. Völler geht in seinen Ausführungen zunächst auf die bisherigen Diskussionen und Beratungsergebnisse in der Arbeitsgruppe „Schulentwicklung“ ein. Hierzu ergibt sich weiter eine kurze Diskussion, an der sich Rm. Linnemann, Rm. Schöne und Rm. Büdenbender beteiligen. Zur Priorisierung der geplanten Maßnahmen ist hinsichtlich eines Vorschlages der CDU-Fraktion festzuhalten, dass die Maßnahme „Erweiterung Mensa Sekundarschule, Standort II (Baumaßnahme und Einrichtung)“ die erste und die Maßnahme „Erweiterung St. Nikolaus-Schule Bis-Mittag-Betreuung (Baumaßnahme)“ die zweite Priorität erhalten sollte. Diesem Vorschlag schließt sich weiter Rm. Brinkemper an.

 

Sodann geht Rm. Linnemann auf die Realisierung des Neubaus einer Schul- und Sportspielhalle in Füchtorf ein, ebenso Rm. Heseker und Rm. Völler. Zu diesem Aspekt gibt Bürgermeister Uphoff nähere Erläuterungen.

 

Bürgermeister Uphoff lässt sodann über den Vorschlag zur Priorisierung der geplanten Maßnahmen von Rm. Philipper, der Grünen-Fraktion und der FWG-Fraktion abstimmen. Diese Abstimmung hat folgendes Ergebnis:

 

Ja-Stimmen:               8

Nein-Stimmen:         15

 

Damit ist der vorgenannte Vorschlag, die Erweiterung St. Nikolaus-Schule auf die erste Priorität und die Erweiterung Mensa Sekundarschule auf die zweite Priorität zu setzen, abgelehnt.