Weiter beschließt der Rat
mit 15 Ja-Stimmen und acht Nein-Stimmen:
„Das Konzept gemäß § 1
Abs. 2 des Schuldendiensthilfegesetzes Nordrhein-Westfalen zur Verwendung der Fördermittel
nach dem Gesetz zur Stärkung der Schulinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen
(Gute Schule 2020), d. h. der Kreditkontingente aus dem Programm „NRW.Bank.Gute
Schule 2020“, wird wie folgt beschlossen:
a)
Einsatz der
Fördermittel/Kreditkontingente:
Priorität 1:
Bezeichnung der
Maßnahme: Erweiterung
Mensa Sekun-
darschule,
Standort II (Bau-maßnahme und Einrichtung)
geplante Kosten
lt. Haushaltsplan 2017: 500.000,00
€
Priorität 2:
Bezeichnung der
Maßnahme: Erweiterung
St. Nikolaus-
Schule
Bis-Mittag-Betreuung (Baumaßnahme)
geplante Kosten
lt. Haushaltsplan 2017: 500.000,00
€
Priorität 3:
Bezeichnung der
Maßnahme: Neubau
einer Schul- und
Sportspielhalle in
Füchtorf (Baumaßnahme)
geplante Kosten
lt. Haushaltsplan 2017: 1.460.000,00
€
b)
Zeitliche
Planung/Umsetzung der Maßnahmen:
Die Umsetzung der
Maßnahme mit der Priorität 1 soll in dem noch aufzustellenden Haushaltsplan für
das Haushaltsjahr 2018 einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung für das
Haushaltsjahr 2018 bzw. beginnend mit dem Haushaltsjahr 2018 eingeplant
werden.
Die Umsetzung der
Maßnahme mit der Priorität 2 soll in dem noch aufzustellenden Haushaltsplan für
das Haushaltsjahr 2018 einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung zeitlich
nach der Maßnahme mit der Priorität 1, möglichst im Haushaltsjahr 2019
beginnend, eingeplant werden und gleichzeitig so, dass die Maßnahme im
Haushaltsjahr 2020 abgeschlossen werden kann.
Falls sich unter
Berücksichtigung der Umsetzung der Maßnahmen mit der Priorität 1 und 2 noch
freie Kreditkontingente ergeben, sollen diese möglichst für die Maßnahme mit
der Priorität 3 eingesetzt werden, wobei die zeitliche Einplanung dieser
Maßnahme in dem noch aufzustellenden Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018
einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung nicht vorrangig nach diesem
Aspekt ausgerichtet werden soll.
Die Fördermittel nach
dem Gesetz zur Stärkung der Schulinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen (Gute
Schule 2020), d. h. die Kreditkontingente aus dem Programm „NRW.Bank.Gute
Schule 2020“, sollen für die Stadt Sassenberg vollständig beansprucht werden.
Sollte sich abzeichnen, dass dies in Ausführung des hiermit beschlossenen
Konzeptes nicht möglich werden wird, wird die Verwaltung beauftragt, eine
Fortschreibung des Konzeptes zur Beschlussfassung des Rates zu bringen.
Gleiches gilt, falls sich im Zuge des Aufstellungsverfahrens zum Haushaltsplan für
das Haushaltsjahr 2018 einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung grundsätzlicher
Änderungsbedarf ergeben sollte.
Das Konzept gilt ggf.
insbesondere hinsichtlich der endgültigen zeitlichen Einordung und der
voraussichtlichen Kosten der einbezogenen Maßnahmen mit Beschluss des Rates
über die Haushaltssatzung des Haushaltsjahres 2018 bzw. der folgenden
Haushaltsjahre als konkretisiert.“
StVR Holtkämper spricht die Priorisierung
der seitens der Stadt Sassenberg geplanten und für das Förderprogramm „Gute
Schule 2020“ angemeldeten Maßnahmen an. Hierbei verliest er die dem Sozial-,
Jugend-, Kultur-, Sport- und Schulausschuss bereits vorgelegte Vorlage vom
31.08.2017 im Wortlaut. Bürgermeister Uphoff weist weiter auf die Beratungen in
der Arbeitsgruppe „Schulentwicklung“ hin. Der Sozial-, Jugend-, Kultur-, Sport-
und Schulausschuss habe in seiner letzten Sitzung darauf verzichtet, einen
Vorschlag zur Priorisierung der geplanten Maßnahmen zu unterbreiten.
Zu der Angelegenheit äußern sich sodann
verschiedene Ratsmitglieder. Rm. Philipper schlägt vor, dass die Maßnahme
„Erweiterung St. Nikolaus-Schule Bis-Mittag-Betreuung (Baumaßnahme)“ die erste
und die Maßnahme „Erweiterung Mensa Sekundarschule, Standort II (Baumaßnahme
und Einrichtung)“ die zweite Priorität genießen sollte. Hierbei führt Rm.
Philipper verschiedene Aspekte an. Dem Vorschlag von Rm. Philipper schließen
sich sodann Rm. Westbrink und Rm. Holz an.
Rm. Völler geht in seinen Ausführungen
zunächst auf die bisherigen Diskussionen und Beratungsergebnisse in der
Arbeitsgruppe „Schulentwicklung“ ein. Hierzu ergibt sich weiter eine kurze
Diskussion, an der sich Rm. Linnemann, Rm. Schöne und Rm. Büdenbender
beteiligen. Zur Priorisierung der geplanten Maßnahmen ist hinsichtlich eines
Vorschlages der CDU-Fraktion festzuhalten, dass die Maßnahme „Erweiterung Mensa
Sekundarschule, Standort II (Baumaßnahme und Einrichtung)“ die erste und die
Maßnahme „Erweiterung St. Nikolaus-Schule Bis-Mittag-Betreuung (Baumaßnahme)“
die zweite Priorität erhalten sollte. Diesem Vorschlag schließt sich weiter Rm.
Brinkemper an.
Sodann geht Rm. Linnemann auf die
Realisierung des Neubaus einer Schul- und Sportspielhalle in Füchtorf ein,
ebenso Rm. Heseker und Rm. Völler. Zu diesem Aspekt gibt Bürgermeister Uphoff
nähere Erläuterungen.
Bürgermeister Uphoff lässt sodann über den
Vorschlag zur Priorisierung der geplanten Maßnahmen von Rm. Philipper, der
Grünen-Fraktion und der FWG-Fraktion abstimmen. Diese Abstimmung hat folgendes
Ergebnis:
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 15
Damit ist der
vorgenannte Vorschlag, die Erweiterung St. Nikolaus-Schule auf die erste
Priorität und die Erweiterung Mensa Sekundarschule auf die zweite Priorität zu
setzen, abgelehnt.