Von Bgm. Uphoff wird einleitend auf den
Antrag der CDU-Fraktion vom 05.04.2017 zu der vorstehenden Problematik
eingegangen. Seitens der Verwaltung werden hierzu auf der Grundlage des § 13 b
BauGB sowie des Erlasses des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation,
Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen vom 14.08.2017
eingehende Erläuterungen gegeben. Hingewiesen wird in diesem Zusammenhang auch
auf das laufende Siedlungsflächenmanagement in enger Abstimmung mit der
Bezirksregierung Münster.
Der Ausschuss nimmt den Bericht zur
Kenntnis.