Bei sieben Ja-Stimmen, vier Enthaltungen
und einer Gegenstimme ergeht nachfolgender Beschluss:
„Für die in der Anlage 5 dargestellte
nördliche Teilparzelle des Grundstückes Gemarkung Sassenberg, Flur 12,
Flurstück 39 wird ein Bebauungsplan mit der Bezeichnung „Südlich des
Antegorens“ gem. § 13 b BauGB zur Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes
(WA) aufgestellt.
Die Verwaltung wird beauftragt, einen
entsprechenden Bebauungsplanentwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes
„Südlich des Antegorens“ zu fertigen. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. §
3 Abs. 1 BauGB erfolgt im Rahmen einer dreiwöchigen öffentlichen Auslegung im
Rathaus. Auf die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. §
4 Abs. 1 BauGB wird verzichtet. Die Verwaltung wird beauftragt, die
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB und
§ 13 b BauGB durchzuführen.“
Von der Verwaltung wird auf die bisherigen
Beratungen zur 45. Änderung des Flächennutzungsplanes eingegangen. Anhand von
vorbereitetem Kartenmaterial wird der Aufstellungsbereich und die Planung der
Planungsgesellschaft Altefrohne mbH, Warendorf, erläutert. Am. Philipper
thematisiert die dargestellte Größe der fünf geplanten Wohnbaugrundstücke.
Hierzu wird von Am. Arenhövel auf die weitere landwirtschaftliche Nutzung des
rückwärtigen Bereiches und eine mögliche weitere Aufplanung von Wohnbauflächen
zur Hessel hin eingegangen. In diesem Zusammenhang wird nochmals die Eingabe
einer Anliegerin, welche bereits zur 45. Änderung des Flächennutzungsplanes
vorgetragen worden ist, im Wortlaut verlesen.
Bgm. Uphoff geht im weiteren Verlauf der
Diskussion auf die landwirtschaftliche Nutzung sowie die planerischen Vorgaben
des § 35 des Baugesetzbuches – Bauen im Außenbereich – näher ein. Betont wird
von ihm, dass zukünftig ein erneuter Antrag zur Aufplanung der
Außenbereichsflächen nicht auszuschließen sei. Der Vorsitzende betont, dass der
Bauteppich zur Straße Antegoren hin ausgerichtet sei und somit bei der Größe der
Grundstücke der Personenkreis überschaubar sei. Bgm. Uphoff geht auf die
Grundstücksgrößen und die vorgelegte Planung näher ein. Der Vorsitzende betont,
dass zukünftige Festsetzungen in den in Rede stehenden Bebauungsplan nicht zu
eng gesetzt werden sollten. Von der Verwaltung wird in diesem Zusammenhang die
am 21.09.2017 eingegangene positive landesplanerische Stellungnahme im Wortlaut
verlesen. Auf die Belange des Landschaftsschutzes sowie des
Überschwemmungsbereiches der Hessel wird im weiteren Verlauf der Diskussion
eingegangen.