Beschluss: Beschluss mit Abstimmung

Bei sieben Ja-Stimmen, vier Enthaltungen und einer Gegenstimme ergeht nachfolgender Beschluss:

 

„Für die in der Anlage 5 dargestellte nördliche Teilparzelle des Grundstückes Gemarkung Sassenberg, Flur 12, Flurstück 39 wird ein Bebauungsplan mit der Bezeichnung „Südlich des Antegorens“ gem. § 13 b BauGB zur Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes (WA) aufgestellt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Bebauungsplanentwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Südlich des Antegorens“ zu fertigen. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt im Rahmen einer dreiwöchigen öffentlichen Auslegung im Rathaus. Auf die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird verzichtet. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB und § 13 b BauGB durchzuführen.“


Von der Verwaltung wird auf die bisherigen Beratungen zur 45. Änderung des Flächennutzungsplanes eingegangen. Anhand von vorbereitetem Kartenmaterial wird der Aufstellungsbereich und die Planung der Planungsgesellschaft Altefrohne mbH, Warendorf, erläutert. Am. Philipper thematisiert die dargestellte Größe der fünf geplanten Wohnbaugrundstücke. Hierzu wird von Am. Arenhövel auf die weitere landwirtschaftliche Nutzung des rückwärtigen Bereiches und eine mögliche weitere Aufplanung von Wohnbauflächen zur Hessel hin eingegangen. In diesem Zusammenhang wird nochmals die Eingabe einer Anliegerin, welche bereits zur 45. Änderung des Flächennutzungsplanes vorgetragen worden ist, im Wortlaut verlesen.

 

Bgm. Uphoff geht im weiteren Verlauf der Diskussion auf die landwirtschaftliche Nutzung sowie die planerischen Vorgaben des § 35 des Baugesetzbuches – Bauen im Außenbereich – näher ein. Betont wird von ihm, dass zukünftig ein erneuter Antrag zur Aufplanung der Außenbereichsflächen nicht auszuschließen sei. Der Vorsitzende betont, dass der Bauteppich zur Straße Antegoren hin ausgerichtet sei und somit bei der Größe der Grundstücke der Personenkreis überschaubar sei. Bgm. Uphoff geht auf die Grundstücksgrößen und die vorgelegte Planung näher ein. Der Vorsitzende betont, dass zukünftige Festsetzungen in den in Rede stehenden Bebauungsplan nicht zu eng gesetzt werden sollten. Von der Verwaltung wird in diesem Zusammenhang die am 21.09.2017 eingegangene positive landesplanerische Stellungnahme im Wortlaut verlesen. Auf die Belange des Landschaftsschutzes sowie des Überschwemmungsbereiches der Hessel wird im weiteren Verlauf der Diskussion eingegangen.