Beschluss: Einstimmiger Beschluss (geändert)

Einstimmiger Beschluss:

 

„Nach Rechtskraft des Bebauungsplanes ‚Füchtorfer Straße‘ – 3. Änderung – ist der Flächennutzungsplan der Stadt Sassenberg für die Ortslage Sassenberg zweckentsprechend gem. § 13 a BauGB zu korrigieren. Der Korrekturbereich des Flächennutzungsplanes ist in der Anlage 2 gekennzeichnet.“

 

An der Beratung und Beschlussfassung hat Am. Arenhövel nicht teilgenommen.

 

Weiterhin ergeht bei sieben Ja-Stimmen, drei Enthaltungen und einer Gegenstimme nachfolgender Beschluss:

 

„Nach Rechtskraft des Bebauungsplanes ‚Südlich des Antegoren‘ ist der Flächennutzungsplan der Stadt Sassenberg für die Ortslage Sassenberg zweckentsprechend gem. § 13 b BauGB zu korrigieren. Der Korrekturbereich des Flächennutzungsplanes ist in der Anlage 3 gekennzeichnet.“


Von der Verwaltung wird auf die Planungen in der Mertzstraße sowie die Aufplanung von Wohnbauflächen südlich des Antegorens anhand von vorbereitetem Kartenmaterial eingegangen. Hingewiesen wird darauf, dass der Verwaltung kurzfristig eine Stellungnahme zur Planung „Antegoren“ seitens einer Anliegerin vorgelegt worden sei. Diese Eingabe wird im Wortlaut verlesen.

 

Im Verlauf der anschließenden Diskussion wird von Am. Peter Holz auf die nachfolgenden Bebauungsplanverfahren „Füchtorfer Straße“ – 3. Änderung – und „Südlich des Antegoren“ hingewiesen. In diesem Zusammenhang wird von Am. Westbrink vorgetragen, dass er der Aufplanung des Bereiches südlich des Antegoren nicht zustimmen werde. Auf Antrag von Am. Westbrink ergeht eine getrennte Beschlussfassung zur 45. Änderung des Flächennutzungsplanes.