Sitzung: 21.09.2017 Infrastrukturausschuss
Beschluss: Einstimmiger Beschluss (geändert)
Vorlage: 60/000/2017
Einstimmiger Beschluss:
„Nach Rechtskraft des Bebauungsplanes
‚Füchtorfer Straße‘ – 3. Änderung – ist der Flächennutzungsplan der Stadt
Sassenberg für die Ortslage Sassenberg zweckentsprechend gem. § 13 a BauGB zu
korrigieren. Der Korrekturbereich des Flächennutzungsplanes ist in der Anlage 2
gekennzeichnet.“
An der Beratung und Beschlussfassung hat
Am. Arenhövel nicht teilgenommen.
Weiterhin ergeht bei sieben Ja-Stimmen,
drei Enthaltungen und einer Gegenstimme nachfolgender Beschluss:
„Nach Rechtskraft des Bebauungsplanes
‚Südlich des Antegoren‘ ist der Flächennutzungsplan der Stadt Sassenberg für
die Ortslage Sassenberg zweckentsprechend gem. § 13 b BauGB zu korrigieren. Der
Korrekturbereich des Flächennutzungsplanes ist in der Anlage 3 gekennzeichnet.“
Von der Verwaltung wird auf die Planungen
in der Mertzstraße sowie die Aufplanung von Wohnbauflächen südlich des
Antegorens anhand von vorbereitetem Kartenmaterial eingegangen. Hingewiesen
wird darauf, dass der Verwaltung kurzfristig eine Stellungnahme zur Planung
„Antegoren“ seitens einer Anliegerin vorgelegt worden sei. Diese Eingabe wird
im Wortlaut verlesen.
Im Verlauf der anschließenden Diskussion
wird von Am. Peter Holz auf die nachfolgenden Bebauungsplanverfahren
„Füchtorfer Straße“ – 3. Änderung – und „Südlich des Antegoren“ hingewiesen. In
diesem Zusammenhang wird von Am. Westbrink vorgetragen, dass er der Aufplanung
des Bereiches südlich des Antegoren nicht zustimmen werde. Auf Antrag von Am.
Westbrink ergeht eine getrennte Beschlussfassung zur 45. Änderung des
Flächennutzungsplanes.