Sitzung: 21.09.2017 Infrastrukturausschuss
Beschluss: Einstimmiger Beschluss (geändert)
Vorlage: 60/994/2017
Einstimmiger Beschluss:
„Der rechtsverbindliche Bebauungsplan
‚Füchtorfer Straße‘ wird im Rahmen einer 3. Änderung gem. § 13 a BauGB für das
in der Anlage 4 nachfolgend aufgeführte Grundstück geändert:
-
Änderung der
privaten Grünfläche mit der Zweckbestimmung ‚Grabeland‘ zu einem Allgemeinen
Wohngebiet (WA) für das Grundstück Gemarkung Sassenberg, Flur 2, Flurstück 76
westlich der Mertzstraße in Sassenberg.
Die Verwaltung wird beauftragt, einen
entsprechenden Bebauungsplanentwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplanes
‚Füchtorfer Straße‘ zu fertigen. Auf die frühzeitige Beteiligung der Bürger
gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird verzichtet. Die Verwaltung wird beauftragt,
die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB
und § 13 a BauGB durchzuführen.“
An der Beratung und Beschlussfassung hat
Am. Arenhövel nicht teilgenommen.
Im Hinblick auf die Beratung und
Beschlussfassung zum vorhergehenden Beratungspunkt wird der Änderungsbereich
seitens der Verwaltung anhand von vorbereitetem Kartenmaterial erläutert.