Beschluss: Einstimmiger Beschluss (geändert)

Einstimmiger Beschluss: 

 

„Der rechtsverbindliche Bebauungsplan ‚Füchtorfer Straße‘ wird im Rahmen einer 3. Änderung gem. § 13 a BauGB für das in der Anlage 4 nachfolgend aufgeführte Grundstück geändert:

 

-        Änderung der privaten Grünfläche mit der Zweckbestimmung ‚Grabeland‘ zu einem Allgemeinen Wohngebiet (WA) für das Grundstück Gemarkung Sassenberg, Flur 2, Flurstück 76 westlich der Mertzstraße in Sassenberg.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Bebauungsplanentwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplanes ‚Füchtorfer Straße‘ zu fertigen. Auf die frühzeitige Beteiligung der Bürger gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird verzichtet. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB und § 13 a BauGB durchzuführen.“

 

An der Beratung und Beschlussfassung hat Am. Arenhövel nicht teilgenommen.


Im Hinblick auf die Beratung und Beschlussfassung zum vorhergehenden Beratungspunkt wird der Änderungsbereich seitens der Verwaltung anhand von vorbereitetem Kartenmaterial erläutert.