Beschluss: Einstimmiger Beschluss (geändert)

Nach kurzer weiterer Diskussion ergeht nachfolgender einstimmiger Beschluss:

 

„Im Rahmen einer anstehenden 6. Änderung des Bebauungsplanes ‚Sportgelände im Brook‘ zur Ausweisung eines Trainingsfeldeskunstrasen wird die Verwaltung beauftragt die nachfolgend aufgeführte Planung:

 

Alternative 1:

 

Aufplanung des Trainingsfeldes westlich des Waldstadion im Bereich der Beachvolleyball-/Beachhandballfelder ausgerichtet zur Brookstraße hin.

 

und

 

Alternative 3:

 

Aufplanung einer stadteigenen Teilparzelle des östlich des Schützenplatzes/nördlich des Skater-Platzes gelegenen derzeit landwirtschaftlich genutzten Grundstücke.

 

weiter zu verfolgen.

 

Eine Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes ‚Sportgelände im Brook‘ – 6. Änderung wird zur Tagesordnung des kommenden Infrastrukturausschusses des Rates der Stadt Sassenberg am 23.11.2017 gestellt.“


Von der Verwaltung wird auf die zwischenzeitlich erarbeiteten drei Alternativflächen im Bereich des Waldstadions, des Skater-Platzes sowie der nördlich des Skater-Platzes gelegene stadteigene Fläche anhand von vorbereitetem Kartenmaterial dezidiert eingegangen.

 

Der Ausschuss ist sich dahingehend einig, in die weitere Planungsbetrachtung lediglich die Alternativen 1 und 3 einfließen zu lassen. Am. Arenhövel betont in diesem Zusammenhang, dass er auch die Fläche gegenüber der Schule (Parzelle 124) favorisiere, da hier die Nähe zur Turnhalle an der Grundschule gegeben ist. Von Am. Peter Holz wird ausgeführt, dass er grundsätzlich auf die stadteigene Fläche nördlich des Skater-Platzes reflektiere. Dieses wird von Am. Philipper unterstützt.

 

Bgm. Uphoff führt aus, dass die Bodenverhältnisse für die von Am. Arenhövel angesprochene Alternativfläche Parzelle 124 bereits untersucht worden seien. Die Fläche sei grundsätzlich stark vernässt und somit für die Anlegung des Platzes sehr kostenintensiv. Angeregt wird von Bgm. Uphoff jedoch, dass in einem Zwischenschritt bis zur kommenden Beratung in der Sitzung des Infrastrukturausschusses am 23.11.2017 die Untere Naturschutzbehörde in die Planung eingebunden werde. Darüber hinaus würden die Kosten für ein Bodengutachten für die Alternativfläche 3 abgefragt.