Beschluss: Kenntnis genommen

Bürgermeister Uphoff erfüllt seine jährliche Veröffentlichungspflicht gem. § 17 des Korruptionsbekämpfungsgesetzes. Im Übrigen seien abführungspflichtige Nebeneinnahmen im Jahr 2016 nicht erzielt worden.

 

Der Rat nimmt den Bericht zur Kenntnis.