Sitzung: 09.05.2017 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Kenntnis genommen
Bürgermeister Uphoff greift die Beratungen
in der Sitzung des Rates am 09.02.2017
-Pkt. 14 d. N.- auf und spricht
insbesondere die eventuell anfallenden Kosten der zweiten Instanz im Rahmen des
Verfahrens gegen den Festsetzungsbescheid nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz
(GFG) 2012 auf. Zum gegenwärtigen Stand des Verfahrens gibt der Bürgermeister
zunächst eingehende Erläuterungen. Die Verfahrenskosten für die zweite Instanz
würden sich voraussichtlich nicht im vierstelligen Bereich bewegen, wobei
gegenüber den Rechtsanwälten W. Hoppenberg eine Deckelung der Kosten auf 500,00
€ erklärt worden sei.
Der Ausschuss nimmt den Bericht zur
Kenntnis.