Beschluss: Kenntnis genommen

Bürgermeister Uphoff greift die Beratungen in der Sitzung des Rates am 09.02.2017  -Pkt. 14 d. N.-  auf und spricht insbesondere die eventuell anfallenden Kosten der zweiten Instanz im Rahmen des Verfahrens gegen den Festsetzungsbescheid nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2012 auf. Zum gegenwärtigen Stand des Verfahrens gibt der Bürgermeister zunächst eingehende Erläuterungen. Die Verfahrenskosten für die zweite Instanz würden sich voraussichtlich nicht im vierstelligen Bereich bewegen, wobei gegenüber den Rechtsanwälten W. Hoppenberg eine Deckelung der Kosten auf 500,00 € erklärt worden sei.

 

Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.