Einstimmiger Beschluss:
„Die Verwaltung wird beauftragt, auf
Grundlage des als Anlage 8 beigefügten Vereinbarungsentwurfs eine öffentlich-rechtliche
Vereinbarung mit dem Kreis Warendorf abzuschließen.“
Die Verwaltung geht auf die Beratungen in der Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses am 90.05.2017
-Pkt. 5 d. N.- ein. Weiter wird
berichtet, dass sich auf Grund einer Mitteilung der Bezirksregierung Münster
die vorgesehene öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Durchführung von
Telefonserviceleistungen der Stadt Sassenberg durch den Kreis Warendorf in drei
Punkten ändert. Diese Aspekte werden weiter von der Verwaltung erläutert.