Sitzung: 09.05.2017 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Einstimmiger Beschluss (geändert)
Vorlage: 10/438/2017
Nachdem Bürgermeister Uphoff und die
Verwaltung ergänzende Erläuterungen zum Verfahren zur Gewährung
leistungsorientierter Entgelte bzw. Bezüge gemäß der erwähnten
Dienstvereinbarung geben, beschließt der Ausschuss einstimmig:
„Eine Entscheidung über den Antrag auf
Gewährung jährlicher Leistungsprämien (LOB) für die Berufsgruppe der Beamten
gem. § 60 Abs. 4 Landesbesoldungsgesetz NRW des Personalrates der Stadt
Sassenberg wird bis zur nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses im
Jahre 2017 zurückgestellt.“
Bürgermeister Uphoff spricht die Gewährung
von Leistungsprämien (LOB) für die Berufsgruppe der Beamten gem. § 60 Abs. 4
Landesbesoldungsgesetz NRW bzw. den hierzu vorliegenden Antrag des
Personalrates der Stadt Sassenberg vom 07.12.2016 an. Hierzu wird die
Tischvorlage vom 09.05.2017 im Wortlaut verlesen. Zusammenfassend stellt sich
die Gewährung von Leistungsbezügen/-entgelten zusätzlich zum Tabellenentgelt
bzw. zu den Dienstbezügen wie folgt dar:
1.
Den tariflich Beschäftigten
der Stadt Sassenberg ist auf der Grundlage des Tarifvertrages für den
öffentlichen Dienst vom 13.09.2005 (TVöD-V) und der hierzu zwischen dem
Bürgermeister und dem Personalrat der Stadt Sassenberg geschlossenen
Dienstvereinbarung zur Einführung leistungsorientierter Entgelte und
Vereinbarung eines betrieblichen Systems eine variable leistungsorientierte
Bezahlung zu gewähren.
2.
Nach § 60 Abs. 4
Landesbesoldungsgesetz NRW darf Beamtinnen und Beamten der Gemeinden und
Gemeindeverbände Leistungsbezüge gewährt werden.
Sofern den Beamtinnen und Beamten
Leistungsbezüge gewährt werden sollen, hat dieses nach Maßgabe eines
einheitlich für diese Berufsgruppe sowie die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
geltenden betrieblichen Systems zu erfolgen, wobei nach den
besoldungsrechtlichen Vorschriften Leistungsbezüge nur im Rahmen
bereitstehender Haushaltsmittel gewährt werden können.
3.
Der Prozentsatz
der für die Gewährung von Leistungsbezügen zur Verfügung stehenden Mittel muss
für die Beamtinnen und Beamten gleich hoch sein. Aktuell entspricht das für das
Leistungsentgelt zur Verfügung stehende Gesamtvolumen 2 v. H. der ständigen
Monatsentgelte des Vorjahres aller unter den Geltungsbereich des TVöD-V
fallenden Beschäftigten des jeweiligen Arbeitgebers. Das Gesamtvolumen bei den
tariflich Beschäftigten betrug im Jahr 2016 rd. 77.000,00 €. Sofern die
Beamtinnen und Beamten der Stadt Sassenberg in die leistungsorientierte
Bezahlung einbezogen würden, würde sich diese freiwillige Leistung der Stadt
Sassenberg auf rd. 10.000,00 € belaufen.
Zu der Gewährung von Leistungsprämien an
die Berufsgruppe der Beamten nehmen sodann Am. Franke, Am. Holz, Am. Völler und
Am. Schumacher Stellung. Von Am. Franke wird eine pauschale Vergabe von
Leistungsprämien bzw. die Gewährung entsprechender Leistungen in Einzelfällen
angesprochen. Von Am. Holz wird der Haushaltsaspekt, die Gewährung leistungsorientierter
Bezahlung durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Höhe des voraussichtlichen
Gesamtvolumens in Höhe von rd. 10.000,00 € erwähnt. In der heutigen Sitzung des
Ausschusses sei es ihm nicht möglich, der Einbeziehung der Beamtinnen und
Beamten der Stadt Sassenberg in das System der leistungsorientierten Bezahlung
der tariflich Beschäftigten zuzustimmen. Die Angelegenheit sollte
zurückgestellt werden und in den Fraktionen erörtert werden.
Am. Völler schließt sich grundsätzlich der
Stellungnahme von Am. Holz an und schlägt ebenfalls eine weitere Beratung in
den Fraktionen vor. Dieser Auffassung ist ebenfalls Am. Schumacher.