Beschluss: Einstimmiger Beschluss (geändert)

Nachdem Bürgermeister Uphoff und die Verwaltung ergänzende Erläuterungen zum Verfahren zur Gewährung leistungsorientierter Entgelte bzw. Bezüge gemäß der erwähnten Dienstvereinbarung geben, beschließt der Ausschuss einstimmig:

 

„Eine Entscheidung über den Antrag auf Gewährung jährlicher Leistungsprämien (LOB) für die Berufsgruppe der Beamten gem. § 60 Abs. 4 Landesbesoldungsgesetz NRW des Personalrates der Stadt Sassenberg wird bis zur nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses im Jahre 2017 zurückgestellt.“


Bürgermeister Uphoff spricht die Gewährung von Leistungsprämien (LOB) für die Berufsgruppe der Beamten gem. § 60 Abs. 4 Landesbesoldungsgesetz NRW bzw. den hierzu vorliegenden Antrag des Personalrates der Stadt Sassenberg vom 07.12.2016 an. Hierzu wird die Tischvorlage vom 09.05.2017 im Wortlaut verlesen. Zusammenfassend stellt sich die Gewährung von Leistungsbezügen/-entgelten zusätzlich zum Tabellenentgelt bzw. zu den Dienstbezügen wie folgt dar:

 

1.   Den tariflich Beschäftigten der Stadt Sassenberg ist auf der Grundlage des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst vom 13.09.2005 (TVöD-V) und der hierzu zwischen dem Bürgermeister und dem Personalrat der Stadt Sassenberg geschlossenen Dienstvereinbarung zur Einführung leistungsorientierter Entgelte und Vereinbarung eines betrieblichen Systems eine variable leistungsorientierte Bezahlung zu gewähren.

 

2.   Nach § 60 Abs. 4 Landesbesoldungsgesetz NRW darf Beamtinnen und Beamten der Gemeinden und Gemeindeverbände Leistungsbezüge gewährt werden.

 

Sofern den Beamtinnen und Beamten Leistungsbezüge gewährt werden sollen, hat dieses nach Maßgabe eines einheitlich für diese Berufsgruppe sowie die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geltenden betrieblichen Systems zu erfolgen, wobei nach den besoldungsrechtlichen Vorschriften Leistungsbezüge nur im Rahmen bereitstehender Haushaltsmittel gewährt werden können.

 

3.   Der Prozentsatz der für die Gewährung von Leistungsbezügen zur Verfügung stehenden Mittel muss für die Beamtinnen und Beamten gleich hoch sein. Aktuell entspricht das für das Leistungsentgelt zur Verfügung stehende Gesamtvolumen 2 v. H. der ständigen Monatsentgelte des Vorjahres aller unter den Geltungsbereich des TVöD-V fallenden Beschäftigten des jeweiligen Arbeitgebers. Das Gesamtvolumen bei den tariflich Beschäftigten betrug im Jahr 2016 rd. 77.000,00 €. Sofern die Beamtinnen und Beamten der Stadt Sassenberg in die leistungsorientierte Bezahlung einbezogen würden, würde sich diese freiwillige Leistung der Stadt Sassenberg auf rd. 10.000,00 € belaufen.

 

Zu der Gewährung von Leistungsprämien an die Berufsgruppe der Beamten nehmen sodann Am. Franke, Am. Holz, Am. Völler und Am. Schumacher Stellung. Von Am. Franke wird eine pauschale Vergabe von Leistungsprämien bzw. die Gewährung entsprechender Leistungen in Einzelfällen angesprochen. Von Am. Holz wird der Haushaltsaspekt, die Gewährung leistungsorientierter Bezahlung durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Höhe des voraussichtlichen Gesamtvolumens in Höhe von rd. 10.000,00 € erwähnt. In der heutigen Sitzung des Ausschusses sei es ihm nicht möglich, der Einbeziehung der Beamtinnen und Beamten der Stadt Sassenberg in das System der leistungsorientierten Bezahlung der tariflich Beschäftigten zuzustimmen. Die Angelegenheit sollte zurückgestellt werden und in den Fraktionen erörtert werden.

 

Am. Völler schließt sich grundsätzlich der Stellungnahme von Am. Holz an und schlägt ebenfalls eine weitere Beratung in den Fraktionen vor. Dieser Auffassung ist ebenfalls Am. Schumacher.