Einstimmiger
Beschlussvorschlag:
„Die Satzung der Stadt
Sassenberg über die Erhebung von Erschließungsbeträgen
(Erschließungsbeitragssatzung) wird gemäß der Anlage 22
beschlossen.“
Anhand der Vorlage vom 10.03.2017 geht die
Verwaltung auf die Überarbeitung der örtlichen Erschließungsbeitragssatzung
ein. Grundlage für die vollständige Überarbeitung der
Erschließungsbeitragssatzung sei die mit Schnellbrief Nr. 346/2016 seitens des
Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes zugeleitete neue
Mustersatzung. Mit Blick auf die aktuelle Rechtsprechung sowie die weiteren
Rechtsentwicklungen zum Erschließungsbeitragsrecht sei die erstmals im Jahr
1991 veröffentlichte Mustersatzung seitens des Städte- und Gemeindebundes
aktualisiert und inhaltlich vollständig überarbeitet worden. Im Einzelnen geht
die Verwaltung sodann auf die vorgesehenen Änderungen ein, wie sie in der
Vorlage vom 10.03.2017 dargestellt sind.