Sitzung: 03.04.2017 Ortsausschuss Füchtorf
Beschluss: Einstimmiger Beschluss (geändert)
Vorlage: 60/952/2017
Einstimmiger Beschluss:
„Den
Infrastrukturausschuss wird empfohlen, nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Gem. Ziffer 2.2.3 des
Beschlusses des Rates vom 16.12.2004 werden die in der Sitzung des
Unterausschusses für städtische Gebäude und Anlagen beratenen Maßnahmen wie in
Anlage 3 aufgeführt in der Durchführung beschlossen und der Bürgermeister
beauftragt, die für 2017 vorgesehenen Maßnahmen auszuführen und die für 2018
vorgesehenen Maßnahmen bei der Aufstellung des Haushaltsplanes 2018 zu
berücksichtigen.“
Bgm. Uphoff geht auf die Ortslage Füchtorf
betreffenden Einzelpositionen ein und gibt hierzu nähere Erläuterungen.
Ergänzend vorgetragen wird von Bgm.
Uphoff, dass zwischenzeitlich sowohl an das Büro Ossege, Glandorf als auch an
das Büro Göttker + Schöfbeck, Ostbevern die Planungsaufträge für das
Sportstättenkonzept für die Ortslage Füchtorf vergeben worden seien. Hierzu werden
von ihm nähere Erläuterungen dahingehend gegeben, dass eine Vorstellung der
Arbeitsergebnisse voraussichtlich in den kommenden Sitzungen des
Ortsausschusses Füchtorf und des Infrastrukturausschusses im Juni 2017
erfolgen.
Auf die abschließende Frage von Am.
Krützkamp nach der Kostenschätzung für den Bolzplatz an der
Wilhelm-Emanuel-von-Ketteler Grundschule wird von Bgm. Uphoff ausgeführt, dass
mit einer Kostenschätzung seitens des Büros Brinkmann + Deppen, Sassenberg, zu
den Sommerferien gerechnet werde.