Einstimmiger Beschluss:
„Dem Infrastrukturausschuss wird
empfohlen, nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Der endgültige Ausbau der Sensenstraße in
Füchtorf erfolgt nach den Plänen des Ingenieurbüros nts, Münster, vom März 2017
als Tempo-30-Zone ohne Fahrbahnerhöhungen mit einem Gehweg entlang der
westlichen Grenze bis zum Abzweig auf das nördliche Teilstück Richtung Glandorfer
Straße. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den vier betroffenen
Grundstückseigentümern des nördlichen Teilstückes bis zur Glandorfer Straße hin
bis zur Sitzung des Infrastrukturausschusses am 06.04.2017 ein einheitliches
Meinungsbild hinsichtlich der Aufnahme dieses Teilstückes in den endgültigen
Ausbau abzufragen. Wenn die vier betroffenen Grundstückseigentümer mit Mehrheit
gegen den Ausbau des nördlichen Teilstückes der Sensenstraße stimmen, soll
dieses Teilstück nicht ausgebaut werden.“
Vom Vorsitzenden wird auf die bisherigen
Bürgerbeteiligungen zum endgültigen Ausbau der Sensenstraße am 20.02.2017 sowie
am 27.03.2017 dezidiert eingegangen. Ergänzend wird von Bgm. Uphoff auf die
bisherige Beschlussfassung des Ortsausschusses Füchtorf vom 20.02.2017 sowie
der Weiterbehandlung dieses Tagesordnungspunktes in der Sitzung des Infrastrukturausschusses
am 02.03.2017 verwiesen. Eingegangen wird von Bgm. Uphoff auf den Konsens
hinsichtlich der Ausbildung der Sensenstraße als Tempo-30-Zone mit einem
westlichen Gehweg. Darüber hinaus wird von Bgm. Uphoff darauf hingewiesen, dass
im Rahmen der Bürgerbeteiligung am 27.03.2017 herausgearbeitet worden sei, im
nördlichen Teilabschnitt Sensenstraße auf eine Verschwenkung des Gehweges vor
der Besitzung Gröne zu verzichten.
Weiter wird von Bgm. Uphoff auf die
Hinweise aus der Bürgerbeteiligung zur Aufnahme des nördlichen Teilstückes bis
zur Glandorfer Straße eingegangen. Hierzu werden hinsichtlich des Unterbaus
sowie der Straßenführung und der Ableitung des Oberflächenwassers nähere
Erläuterungen gegeben. Die Mehrheitsmeinung habe gezeigt, diesen Teilabschnitt
mit auszubauen.
Von Bgm. Uphoff wird nun der Brief der
Familie Wiegert als Anlieger des nördlichen Teilstückes der Sensenstraße im
Wortlaut verlesen. Hingewiesen wird von Bgm. Uphoff darauf, dass deutlich
herausgearbeitet worden sei, dass auf eine Einbeziehung dieser Teilfläche in
den endgültigen Ausbauplan verzichtet werden könne. Darüber hinaus wird von
Bgm. Uphoff betont, dass seitens eines Anliegers im Rahmen des ursprünglichen
Ausbauplanes darauf hingewiesen worden sei, dass auf Aufpflasterungen bzw.
Fahrbahnerhöhungen grundsätzlich verzichtet werden sollte. Die Asphaltierung
sollte durchgängig gestaltet werden.
Bgm. Uphoff und der Vorsitzende betonen,
dass hinsichtlich der Aufnahme des Teilstückes bis zur Glandorfer Straße sich
der Eindruck verhärte, dass auch auf dieses Teilstück im Rahmen des endgültigen
Ausbaus verzichtet werden könne. Auf die identische Kostensituation wird
verwiesen.
Von Am. Hölscher wird darauf verwiesen,
dass seines Erachtens grundsätzlich auf den Ausbau des nördlichen Teilstückes
der Sensenstraße bis zur Glandorfer Straße verzichtet werden könne, da dieses
Teilstück aus seiner Sicht völlig gefahrlos auch hinsichtlich der Benutzung für
Fußgänger und Radfahrer genutzt werden könne. Dieses wird vom Vorsitzenden
unterstützt. Er verweist darauf, dass jedoch im Rahmen einer Beschlussfassung
nicht gegen die Meinung der Anlieger entschieden werden sollte.
Nach kurzer weiterer Diskussion in deren
Verlauf sich verschiedene Ausschussmitglieder äußern, ist sich der Ausschuss
dahingehend einig, dass durch Bgm. Uphoff nochmals das Meinungsbild der vier
betroffenen Anlieger für das nördliche Teilstück der Sensenstraße bis zur
Glandorfer Straße kurzfristig bis zur Sitzung des Infrastrukturausschusses am
06.04.2017 abgefragt werden soll.