Beschluss: Einstimmiger Beschluss

Einstimmiger Beschluss:

 

„Dem Infrastrukturausschuss wird empfohlen, nachfolgenden Beschluss zu fassen:

 

Der endgültige Ausbau der Sensenstraße in Füchtorf erfolgt nach den Plänen des Ingenieurbüros nts, Münster, vom März 2017 als Tempo-30-Zone ohne Fahrbahnerhöhungen mit einem Gehweg entlang der westlichen Grenze bis zum Abzweig auf das nördliche Teilstück Richtung Glandorfer Straße. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den vier betroffenen Grundstückseigentümern des nördlichen Teilstückes bis zur Glandorfer Straße hin bis zur Sitzung des Infrastrukturausschusses am 06.04.2017 ein einheitliches Meinungsbild hinsichtlich der Aufnahme dieses Teilstückes in den endgültigen Ausbau abzufragen. Wenn die vier betroffenen Grundstückseigentümer mit Mehrheit gegen den Ausbau des nördlichen Teilstückes der Sensenstraße stimmen, soll dieses Teilstück nicht ausgebaut werden.“


Vom Vorsitzenden wird auf die bisherigen Bürgerbeteiligungen zum endgültigen Ausbau der Sensenstraße am 20.02.2017 sowie am 27.03.2017 dezidiert eingegangen. Ergänzend wird von Bgm. Uphoff auf die bisherige Beschlussfassung des Ortsausschusses Füchtorf vom 20.02.2017 sowie der Weiterbehandlung dieses Tagesordnungspunktes in der Sitzung des Infrastrukturausschusses am 02.03.2017 verwiesen. Eingegangen wird von Bgm. Uphoff auf den Konsens hinsichtlich der Ausbildung der Sensenstraße als Tempo-30-Zone mit einem westlichen Gehweg. Darüber hinaus wird von Bgm. Uphoff darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Bürgerbeteiligung am 27.03.2017 herausgearbeitet worden sei, im nördlichen Teilabschnitt Sensenstraße auf eine Verschwenkung des Gehweges vor der Besitzung Gröne zu verzichten.

 

Weiter wird von Bgm. Uphoff auf die Hinweise aus der Bürgerbeteiligung zur Aufnahme des nördlichen Teilstückes bis zur Glandorfer Straße eingegangen. Hierzu werden hinsichtlich des Unterbaus sowie der Straßenführung und der Ableitung des Oberflächenwassers nähere Erläuterungen gegeben. Die Mehrheitsmeinung habe gezeigt, diesen Teilabschnitt mit auszubauen.

 

Von Bgm. Uphoff wird nun der Brief der Familie Wiegert als Anlieger des nördlichen Teilstückes der Sensenstraße im Wortlaut verlesen. Hingewiesen wird von Bgm. Uphoff darauf, dass deutlich herausgearbeitet worden sei, dass auf eine Einbeziehung dieser Teilfläche in den endgültigen Ausbauplan verzichtet werden könne. Darüber hinaus wird von Bgm. Uphoff betont, dass seitens eines Anliegers im Rahmen des ursprünglichen Ausbauplanes darauf hingewiesen worden sei, dass auf Aufpflasterungen bzw. Fahrbahnerhöhungen grundsätzlich verzichtet werden sollte. Die Asphaltierung sollte durchgängig gestaltet werden.

 

Bgm. Uphoff und der Vorsitzende betonen, dass hinsichtlich der Aufnahme des Teilstückes bis zur Glandorfer Straße sich der Eindruck verhärte, dass auch auf dieses Teilstück im Rahmen des endgültigen Ausbaus verzichtet werden könne. Auf die identische Kostensituation wird verwiesen.

 

Von Am. Hölscher wird darauf verwiesen, dass seines Erachtens grundsätzlich auf den Ausbau des nördlichen Teilstückes der Sensenstraße bis zur Glandorfer Straße verzichtet werden könne, da dieses Teilstück aus seiner Sicht völlig gefahrlos auch hinsichtlich der Benutzung für Fußgänger und Radfahrer genutzt werden könne. Dieses wird vom Vorsitzenden unterstützt. Er verweist darauf, dass jedoch im Rahmen einer Beschlussfassung nicht gegen die Meinung der Anlieger entschieden werden sollte.

 

Nach kurzer weiterer Diskussion in deren Verlauf sich verschiedene Ausschussmitglieder äußern, ist sich der Ausschuss dahingehend einig, dass durch Bgm. Uphoff nochmals das Meinungsbild der vier betroffenen Anlieger für das nördliche Teilstück der Sensenstraße bis zur Glandorfer Straße kurzfristig bis zur Sitzung des Infrastrukturausschusses am 06.04.2017 abgefragt werden soll.