Sitzung: 06.04.2017 Infrastrukturausschuss
Beschluss: Einstimmiger Beschluss (geändert)
Vorlage: 60/957/2017
Einstimmiger Beschluss:
„Der rechtsverbindliche Bebauungsplan
‚Vennstraße‘ wird im Rahmen einer 6. Änderung für den in der Anlage 3
dargestellten Bereich der Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung ‚Schule‘
sowie der öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung ‚Sportanlage‘ auf der
Grundlage des Strukturkonzeptes des Planungsbüros Wolters Partner, Coesfeld, vom
01.03.2017 zu einem Allgemeinen Wohngebiet (WA) gem. § 13 a BauGB geändert.
Die Verwaltung wird beauftragt, einen
entsprechenden Bebauungsplanentwurf unter Einbeziehung des Standortes des
ehemaligen Rafael-Kindergartens und des hieran östlich angrenzenden
Kinderspielplatzes zu fertigen. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs.
1 BauGB erfolgt im Rahmen einer dreiwöchigen öffentlichen Auslegung im Rathaus.
Auf die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1
BauGB wird verzichtet. Die Verwaltung wird beauftragt, die
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB
durchzuführen.“
Anhand von vorbereitetem Kartenmaterial
wird von der Verwaltung auf die Überlegungen zur Aufplanung von Wohnbauflächen
im Bereich der Schul- und Sportflächen südlich der Vennstraße/westlich der
Erschließungsanlage Im Herxfeld eingegangen. Ergänzend wird von Bgm. Uphoff auf
die Abstimmung mit der Schulleitung der Sekundarschule und dem VfL Sassenberg
eingegangen. Hingewiesen wird von Bgm. Uphoff auf die derzeitige Nutzung des
roten Ascheplatzes sowie den Wunsch der Schulleitung der Sekundarschule auf
Einrichtung eines Tartanfeldes zwischen dem Schulgebäude und der
Schulsporthalle.
Ergänzend wird von Bgm. Uphoff auf die
Vorlage zum folgenden Tagesordnungspunkt 9 zur Aufplanung eines
Kunstrasenplatzes in einer Größe von 40 x 60 m im nördlichen Teilbereich des
Freibades eingegangen. Hingewiesen wird von ihm darauf, dass sich die Tagesordnungspunkte
8 und 9 gegenseitig bedingen. Darüber hinaus wird von Bgm. Uphoff auf den
Wunsch der CDU-Fraktion auf Überprüfung und Einbeziehung des ehemaligen
Rafael-Kindergartens einschließlich des östlich angrenzenden Spielplatzes in
ein Allgemeines Wohngebiet verwiesen. Hier sollte der Beschlussvorschlag
zweckentsprechend ergänzt werden. Dieses wird von Am. Sökeland und Am.
Philipper unterstützt.
Am. Philipper thematisiert in diesem
Zusammenhang auch das Siedlungsflächenmanagement. Bgm. Uphoff verweist darauf,
dass eine positive landesplanerische Abstimmung bereits mit der
Bezirksregierung Münster erfolgt sei. Am. Hartmann-Niemerg thematisiert die
Aufgabe der Liegewiesen nördlich des Freibades zu Gunsten einer Sportanlage und
führt aus, dass nach alternativen Ausweichflächen gesucht werden sollte. Bgm.
Uphoff führt hierzu aus, dass hinsichtlich der zukünftigen Lage des
Kunstrasenspielfeldes bereits eine positive Abstimmung mit den
Schwimmmeisterinnen erfolgt sei. Am. Peter Holz verweist auf die Bereisung des
Unterausschusses für städtische Gebäude am 07.03.2017, den möglichen
Eigenleistungen des VfL Sassenberg sowie der angestrebten Innenverdichtung Im
Herxfeld.
Am. Franke betont, dass aus der heutigen
Diskussion ein unterschiedliches Meinungsbild erkennbar sei unter
Zugrundelegung möglicher alternativer Ausweichflächen für den geplanten
Kunstrasenplatz. Dieses wird von Am. Arenhövel unterstützt.
Am. Schuckenberg thematisiert die seines
Erachtens erforderliche Aufstockung von Umkleiden bei Einrichtung eines neuen
Spielfeldes.
Abschließend wird von Am. Linnemann und
Am. Frederick Holz auf die Durchlässigkeit von neuen Wohnbauflächen Im Herxfeld
zwischen den beiden Sekundarschulstandorten I und II hingewiesen.