Beschluss: Einstimmiger Beschluss (geändert)

Einstimmiger Beschluss:

 

„Der rechtsverbindliche Bebauungsplan ‚Vennstraße‘ wird im Rahmen einer 6. Änderung für den in der Anlage 3 dargestellten Bereich der Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung ‚Schule‘ sowie der öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung ‚Sportanlage‘ auf der Grundlage des Strukturkonzeptes des Planungsbüros Wolters Partner, Coesfeld, vom 01.03.2017 zu einem Allgemeinen Wohngebiet (WA) gem. § 13 a BauGB geändert.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Bebauungsplanentwurf unter Einbeziehung des Standortes des ehemaligen Rafael-Kindergartens und des hieran östlich angrenzenden Kinderspielplatzes zu fertigen. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt im Rahmen einer dreiwöchigen öffentlichen Auslegung im Rathaus. Auf die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird verzichtet. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“


Anhand von vorbereitetem Kartenmaterial wird von der Verwaltung auf die Überlegungen zur Aufplanung von Wohnbauflächen im Bereich der Schul- und Sportflächen südlich der Vennstraße/westlich der Erschließungsanlage Im Herxfeld eingegangen. Ergänzend wird von Bgm. Uphoff auf die Abstimmung mit der Schulleitung der Sekundarschule und dem VfL Sassenberg eingegangen. Hingewiesen wird von Bgm. Uphoff auf die derzeitige Nutzung des roten Ascheplatzes sowie den Wunsch der Schulleitung der Sekundarschule auf Einrichtung eines Tartanfeldes zwischen dem Schulgebäude und der Schulsporthalle.

 

Ergänzend wird von Bgm. Uphoff auf die Vorlage zum folgenden Tagesordnungspunkt 9 zur Aufplanung eines Kunstrasenplatzes in einer Größe von 40 x 60 m im nördlichen Teilbereich des Freibades eingegangen. Hingewiesen wird von ihm darauf, dass sich die Tagesordnungspunkte 8 und 9 gegenseitig bedingen. Darüber hinaus wird von Bgm. Uphoff auf den Wunsch der CDU-Fraktion auf Überprüfung und Einbeziehung des ehemaligen Rafael-Kindergartens einschließlich des östlich angrenzenden Spielplatzes in ein Allgemeines Wohngebiet verwiesen. Hier sollte der Beschlussvorschlag zweckentsprechend ergänzt werden. Dieses wird von Am. Sökeland und Am. Philipper unterstützt.

 

Am. Philipper thematisiert in diesem Zusammenhang auch das Siedlungsflächenmanagement. Bgm. Uphoff verweist darauf, dass eine positive landesplanerische Abstimmung bereits mit der Bezirksregierung Münster erfolgt sei. Am. Hartmann-Niemerg thematisiert die Aufgabe der Liegewiesen nördlich des Freibades zu Gunsten einer Sportanlage und führt aus, dass nach alternativen Ausweichflächen gesucht werden sollte. Bgm. Uphoff führt hierzu aus, dass hinsichtlich der zukünftigen Lage des Kunstrasenspielfeldes bereits eine positive Abstimmung mit den Schwimmmeisterinnen erfolgt sei. Am. Peter Holz verweist auf die Bereisung des Unterausschusses für städtische Gebäude am 07.03.2017, den möglichen Eigenleistungen des VfL Sassenberg sowie der angestrebten Innenverdichtung Im Herxfeld.

 

Am. Franke betont, dass aus der heutigen Diskussion ein unterschiedliches Meinungsbild erkennbar sei unter Zugrundelegung möglicher alternativer Ausweichflächen für den geplanten Kunstrasenplatz. Dieses wird von Am. Arenhövel unterstützt.

 

Am. Schuckenberg thematisiert die seines Erachtens erforderliche Aufstockung von Umkleiden bei Einrichtung eines neuen Spielfeldes.

 

Abschließend wird von Am. Linnemann und Am. Frederick Holz auf die Durchlässigkeit von neuen Wohnbauflächen Im Herxfeld zwischen den beiden Sekundarschulstandorten I und II hingewiesen.