Bgm. Uphoff geht auf
den am 05.04.2017 im Sitzungssaal des Rathauses durchgeführten Darlegungs- und
Anhörungstermin zu den vorgenannten Planverfahren näher ein auch unter dem
Aspekt der Vorstellung der beiden Planungsalternativen zur Gestaltung des
Drostengartens. Hingewiesen worden ist von Bgm. Uphoff weiter darauf, dass
angestrebt werde, in der Sitzung des Infrastrukturausschusses im September 2017
den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan zu fassen, so dass noch in 2017 die
Baugenehmigung zu erwarten sei. Im Anschluss hieran sei mit einer Bauzeit bis
in das Jahr 2019 zu rechnen. Das Konzept „Drostengarten“ sollte daher
frühestens im Jahre 2019 erneut aufgegriffen werden.
Im Anschluss an die Ausführungen von Bgm.
Uphoff wird von Am. Linnemann und Am. Franke darauf hingewiesen, dass die
Beschlussfassung des Infrastrukturausschusses vom 17.11.2016 zur 2. Erweiterung
des Bebauungsplanes „Stadtmitte“ und der 47. Änderung des Flächennutzungsplanes
nicht in Zweifel gezogen werden sollte.
Am. Arenhövel verweist abschließend
darauf, dass hinsichtlich der Haushaltsplanbelastung zur zukünftigen
Umgestaltung des Drostengartens auch Förderaspekte unter Zugrundelegung der
Historie abgeklärt werden sollten. Dieses sollte bereits frühzeitig mit dem
Planungsbüro Wolters Partner im Rahmen der Erarbeitung des Integrierten
Handlungskonzeptes abgeklärt werden.
Der Ausschuss nimmt den Bericht zur
Kenntnis.