Beschluss: Kenntnis genommen

Bgm. Uphoff geht auf den am 05.04.2017 im Sitzungssaal des Rathauses durchgeführten Darlegungs- und Anhörungstermin zu den vorgenannten Planverfahren näher ein auch unter dem Aspekt der Vorstellung der beiden Planungsalternativen zur Gestaltung des Drostengartens. Hingewiesen worden ist von Bgm. Uphoff weiter darauf, dass angestrebt werde, in der Sitzung des Infrastrukturausschusses im September 2017 den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan zu fassen, so dass noch in 2017 die Baugenehmigung zu erwarten sei. Im Anschluss hieran sei mit einer Bauzeit bis in das Jahr 2019 zu rechnen. Das Konzept „Drostengarten“ sollte daher frühestens im Jahre 2019 erneut aufgegriffen werden.

 

Im Anschluss an die Ausführungen von Bgm. Uphoff wird von Am. Linnemann und Am. Franke darauf hingewiesen, dass die Beschlussfassung des Infrastrukturausschusses vom 17.11.2016 zur 2. Erweiterung des Bebauungsplanes „Stadtmitte“ und der 47. Änderung des Flächennutzungsplanes nicht in Zweifel gezogen werden sollte.

 

Am. Arenhövel verweist abschließend darauf, dass hinsichtlich der Haushaltsplanbelastung zur zukünftigen Umgestaltung des Drostengartens auch Förderaspekte unter Zugrundelegung der Historie abgeklärt werden sollten. Dieses sollte bereits frühzeitig mit dem Planungsbüro Wolters Partner im Rahmen der Erarbeitung des Integrierten Handlungskonzeptes abgeklärt werden.

 

Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.