Einstimmiger
Beschlussvorschlag:
„Die Verwaltung wird beauftragt, auf
Grundlage des als Anlage 3 beigefügten Vereinbarungsentwurfs eine öffentlich-rechtliche
Vereinbarung mit dem Kreis Warendorf abzuschließen.“
Die Verwaltung spricht zunächst den
Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Durchführung von
Telefonserviceleistungen der Stadt Sassenberg durch den Kreis Warendorf an.
Nach der Erprobungsphase, die in der Sitzung des Ausschusses am 06.12.2016 -Pkt. 9.3 d. N.- bekannt gegeben worden sei, soll der
Telefonservice für die Stadt Sassenberg ab dem 01.07.2017 dauerhaft der
Telefonzentrale des Kreises Warendorf übertragen werden. Zu dem vorgesehenen
Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Kreis Warendorf
werden sodann von Am. Franke, Am. Holz, Am. Seidel und Am. Arenhövel Fragen
aufgeworfen. Diese beziehen sich im Wesentlichen auf die zu zahlende Personal-
und Sachkostenpauschale in Höhe von 6.000,00 € jährlich, auf den Ablauf der
Gesprächsvermittlung und deren Weiterleitung sowie den Einfluss des Kreises
Warendorf auf technische Mängel. Hierzu gibt die Verwaltung nähere
Erläuterungen.