Einstimmiger Beschluss:
„Über die während der
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2
BauGB und § 13 a BauGB eingegangen Anregungen und Bedenken wird wie in der
Anlage 2 dargestellt beschlossen.
Die dritte Änderung des Bebauungsplanes
„Wasserstraße/Schürenstraße“ wird gemäß §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994
(GV.NRW. S. 666/SGV.NRW 2023) zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.06.2015
(GV.NRW. S. 496/SGV.NRW 2023) und der §§ 1 und 10 BauGB vom 23.09.2004 (BGBI S.
2414) zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.10.2015 (BGBI S. 1722) als Satzung
beschlossen.
Die Begründung hat an der Beschlussfassung
teilgehabt.“
Die Verwaltung ruft die Beratungen in der
Sitzung des Infrastrukturausschusses am 02.03.2017 -Pkt. 12 d. N.- in Erinnerung und gibt den Beschlussvorschlag
des Ausschusses bekannt.