Sitzung: 20.02.2017 Ortsausschuss Füchtorf
Beschluss: Einstimmiger Beschluss (geändert)
Vorlage: 60/928/2017
Nach kurzer Diskussion ergeht
nachfolgender einstimmiger Beschluss
„Dem Infrastrukturausschuss wird
empfohlen, nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Für den rechtsverbindlichen
Flächennutzungsplan der Stadt Sassenberg erfolgt die Aufstellung eines
Sachlichen Teilplanes „Windenergie“ unter dem Gesichtspunkt der Anpassungspflicht
auf der Grundlage des Sachlichen Teilabschnittes „Energie“ (STE) zum
Regionalplan Münsterland für die Ausweisung von Windenergievorrangflächen.
Grundlage der Aufstellung des Sachlichen Teilplanes ist die
Potenzialflächenanalyse „Steuerung der Windenergienutzung durch den
Flächennutzungsplan“ des Planungsbüros Wolters Partner, Coesfeld, von September
2016.
Die Verwaltung wird beauftragt, die
entsprechenden Planunterlagen für den Sachlichen Teilplan „Windenergie“ zum
Flächennutzungsplan der Stadt Sassenberg zu erarbeiten. Die frühzeitige
Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt im Rahmen einer dreiwöchigen
öffentlichen Auslegung im Rathaus. Im Anschluss hieran erfolgt die frühzeitige
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB im Anschluss
an die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgt die
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2
BauGB.“
Nach Einleitung dieses
Tagesordnungspunktes durch den Vorsitzenden wird durch Bgm. Uphoff insbesondere
auf die erforderliche Artenschutzprüfung I (ASP I) und die Abstimmung mit der
Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Warendorf eingegangen. Im Anschluss
hieran wird von der Verwaltung anhand der Vorlage ein dezidierter Bericht zum
bisherigen Planungsstand und der nunmehr anstehenden Beschlussfassung zur
Aufstellung eines Sachlichen Teilplanes „Windenergie“ zum Flächennutzungsplan
der Stadt Sassenberg gegeben.
Auf die Frage von Am. Büdenbender nach den
zu erwartenden Kosten für die ASP I wird von Bgm. Uphoff ausgeführt, dass die
ASP I einen relativ geringen zeitlichen und geldlichen Aufwand erfordern würde.
Erhöhte Planungskosten seien jedoch bei der späteren Betrachtung im Rahmen der
Artenschutzprüfung II zu erwarten. Dieses sei jedoch erfahrungsgemäß seitens
zukünftiger Investoren abzuhandeln. Die Kosten für die ASP I könnten zum
jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht an Investoren weitergegeben werden, da bislang
keine Bauvoranfragen/Bauanträge vorlägen.