Beschluss: Einstimmiger Beschluss (geändert)

Nach kurzer Diskussion ergeht nachfolgender einstimmiger Beschluss

 

„Dem Infrastrukturausschuss wird empfohlen, nachfolgenden Beschluss zu fassen:

 

Für den rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan der Stadt Sassenberg erfolgt die Aufstellung eines Sachlichen Teilplanes „Windenergie“ unter dem Gesichtspunkt der Anpassungspflicht auf der Grundlage des Sachlichen Teilabschnittes „Energie“ (STE) zum Regionalplan Münsterland für die Ausweisung von Windenergievorrangflächen. Grundlage der Aufstellung des Sachlichen Teilplanes ist die Potenzialflächenanalyse „Steuerung der Windenergienutzung durch den Flächennutzungsplan“ des Planungsbüros Wolters Partner, Coesfeld, von September 2016.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Planunterlagen für den Sachlichen Teilplan „Windenergie“ zum Flächennutzungsplan der Stadt Sassenberg zu erarbeiten. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt im Rahmen einer dreiwöchigen öffentlichen Auslegung im Rathaus. Im Anschluss hieran erfolgt die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB im Anschluss an die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgt die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB.“


Nach Einleitung dieses Tagesordnungspunktes durch den Vorsitzenden wird durch Bgm. Uphoff insbesondere auf die erforderliche Artenschutzprüfung I (ASP I) und die Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Warendorf eingegangen. Im Anschluss hieran wird von der Verwaltung anhand der Vorlage ein dezidierter Bericht zum bisherigen Planungsstand und der nunmehr anstehenden Beschlussfassung zur Aufstellung eines Sachlichen Teilplanes „Windenergie“ zum Flächennutzungsplan der Stadt Sassenberg gegeben.

 

Auf die Frage von Am. Büdenbender nach den zu erwartenden Kosten für die ASP I wird von Bgm. Uphoff ausgeführt, dass die ASP I einen relativ geringen zeitlichen und geldlichen Aufwand erfordern würde. Erhöhte Planungskosten seien jedoch bei der späteren Betrachtung im Rahmen der Artenschutzprüfung II zu erwarten. Dieses sei jedoch erfahrungsgemäß seitens zukünftiger Investoren abzuhandeln. Die Kosten für die ASP I könnten zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht an Investoren weitergegeben werden, da bislang keine Bauvoranfragen/Bauanträge vorlägen.